Der sexuelle Austausch zwischen zwei 17-Jährigen beschäftigte jetzt zum zweiten Mal das Landesgericht Korneuburg.
Rückblick: Bei einem Zeltfest im Burgenland im Juni 2019 hatte Florian (beide Namen geändert) mit seiner befreundeten Mitschülerin Sarah getrunken, getanzt und geschmust. Dann gingen die beiden damals noch 17-jährigen Niederösterreicher rund 200 Meter vom Zelt weg und wurden intim. Am nächsten Tag zeigte sie Florian wegen Vergewaltigung an.
Beim Prozess im Dezember 2019 in Korneuburg zeigte Florian ein heimlich gefilmtes Sex-Video dem Senat. Das rund einminütige Sextape entlastete ihn eindeutig, der Richter erkannte keine Spur von Gewalt und sprach den Burschen rechtskräftig frei - die ganze Geschichte lesen Sie hier. In der Folge wurde ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung gegen Sarah eingeleitet.
Jetzt stand die bald 19-Jährige in Korneuburg nicht als Opfer und Zeugin, sondern als Angeklagte vor Gericht. Laut ihrer Anwältin Iris Augendoppler sei aber sehr wohl in den letzten Sekunden des Videos ansatzweise Gewalt zu sehen. Was die Advokatin stört: Dass derselbe Richter, der Florian einst freigesprochen hatte, wieder den Vorsitz hatte. Die Anwältin machte daher eine Befangenheitsanzeige.
Der Richter wollte wissen, warum sie beim Sex laut Video so aktiv gewesen wäre. Die junge Frau gab vor Gericht an, in einer Art "Schockstarre" gewesen zu sein: "Ich habe mitgemacht, damit es schneller vorbei ist." Ein Gutachter soll nun die Glaubwürdigkeit der jungen Frau beurteilen und weiters eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit oder gar eine Zurechnungsunfähigkeit feststellen. Somit wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.