Politik

Verjährung: Droht Lex Grasser?

Straftaten können derzeit nicht verjähren, so lange Ermittlungen laufen. Ob sich diese Regelung aufgehoben wird, wird noch diskutiert.

Heute Redaktion
Grasser nach Anklage: "Ich bin ruiniert"
Grasser nach Anklage: "Ich bin ruiniert"
Bild: Helmut Graf

Aktuell können Straftaten während laufender Ermittlungen nicht verjähren. Ob diese Regelung aufgehoben wird, muss derzeit der VfGH klären. Grund sind Beschwerden durch Verurteilte im Buwog-Prozess. Der VfGH holte dazu die Meinung der Regierung ein.

    Karl-Heinz Grasser ist Hauptangeklagter im Buwog-Prozess. Die Vorwürfe gegen den Ex-Finanzminister: Untreue, Fälschung von Beweismitteln, Geschenkannahme durch Beamte. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
    Karl-Heinz Grasser ist Hauptangeklagter im Buwog-Prozess. Die Vorwürfe gegen den Ex-Finanzminister: Untreue, Fälschung von Beweismitteln, Geschenkannahme durch Beamte. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
    (Bild: picturedesk.com)

    Experten im Verfassungsdienst (VfD) im Kanzleramt (angesiedelt bei Ministerin Edtstadler) und im Justizressort sprachen sich nach "Heute"-Infos klar gegen eine Aufhebung aus. Der VfD gab aber überraschend eine "Leermeldung" ab. Die signalisiert dem VfGH: Das Ende des Verjährungsstopps – also eine Lex Grasser – wäre für das Kanzleramt okay.

      <strong>18.04.2024: Sexsüchtiger aus Wien hatte seit 2018 keinen Sex mehr.</strong> Lukas M. ist seit vielen Jahren sexsüchtig. Wie das seine Ehe und auch sein Leben beeinflusst hat, erzählt er <a data-li-document-ref="120031584" href="https://www.heute.at/s/sexsuechtiger-aus-wien-hatte-seit-2018-keinen-sex-mehr-120031584">im persönlichen Gespräch mit <em>"Heute"</em> &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120031512" href="https://www.heute.at/s/albtraum-trip-2-von-7-pools-befuellt-familie-klagt-120031512"></a>
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      Pixabay/Heute
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