Erst das lange Pfingst-Wochenende, jetzt Fronleichnam, in zwei Wochen ist in Teilen Österreichs das Schuljahr auch schon wieder vorbei. Die Urlaubssaison ist also schon etwas länger angelaufen. Am liebsten setzen die Österreicher dabei nicht auf das Flugzeug oder den Zug, sondern auf das eigene Auto.
Sich über die Verkehrsregeln in den Transit- und Zielländern zu informieren ist dabei essentiell. "Prinzipiell gilt: Was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein", so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Bei zu schnellem Fahren, Telefonieren am Steuer oder Falschparken und anderen Regelverletzungen drohen je nach Land teils hohe Geldstrafen, Kfz-Enteignung oder sogar Freiheitsentzug.
Vor "drastischen Folgen" warnt die Expertin insbesondere bei Alkohol am Steuer. "In Italien wird bei einer Alkoholisierung mit mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt – sofern Fahrer:in und Eigentümer:in identisch sind." Allgemein muss man (wie auch in Österreich) ab Überschreitung der 0,5er Promillegrenze mit hohen Geldstrafen rechnen. In Deutschland, Italien oder Spanien sind es etwa 500 Euro. In letzterem Urlaubsland drohen ab 1,2 Promille drei Monate Freiheitsstrafe.
Ohne Gurt oder Helm zahlt man in Spanien mindestens 200 Euro, in Griechenland sogar 350. Das Telefonieren am Steuer kostet in Frankreich mindestens 135, in Italien 165 und in Spanien 200 Euro. Der Strafrahmen für das "Überfahren" einer roten Ampel reicht in Deutschland von 90 bis 360 Euro. In Slowenien kostet das Delikt 300 Euro und in der Schweiz umgerechnet rund 245 Euro.
Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man tief in die Geldtasche greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten in Italien mindestens 175 Euro (nachts sogar noch einmal um ein Drittel mehr) und in der Schweiz umgerechnet ab 175 Euro.
"Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern alles andere als billig davon. In Spanien wird man mit bis zu 200 Euro gestraft, in Ungarn bis zu 265 Euro", erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder Forderungen ca. 200 Euro, weil sie vor Jahren ohne Ticket in Kroatien geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort informieren."
"Bekommt man im Ausland eine Strafe, ist es generell am effizientesten und billigsten, wenn man gleich vor Ort bezahlt", sagt ÖAMTC-Juristin Pronebner. In manchen Ländern bekommt man auch erhebliche Rabatte, wenn man rasch bezahlt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag.
Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich. Club-Mitglieder, die einen ausländischen Strafzettel erhalten, können sich kostenlos an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden, Kontaktmöglichkeiten findet man unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Sämtliche Verkehrsbestimmungen und viele weitere Infos zum Urlaubsland findet man in der Länder-Info des Mobilitätsclubs: www.oeamtc.at/laenderinfo.