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Verlobung gelöst: Jetzt kann es teuer werden

Eine Verlobung lässt sich einfacher aufheben als eine Ehe. Aber Vorsicht: der sitzengelassene Partner kann Schadenersatz verlangen.

Heute Redaktion
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Kalte Füße vor der Hochzeit? Das kann schon einmal passieren und im Gegensatz zur Hochzeit, ist eine Verlobung schnell aufgelöst. Trotzdem kann ein gebrochenes Heirats-Versprechen teuer werden. In gewissen Fällen kann der sitzengelassene Partner nämlich Schadenersatz verlangen, wie die Rechtsanwältin Tamara Große-Boymann gegenüber dem Handelsblatt erklärt. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Verlobung legitim ist.

So können sich Minderjährige nur unter bestimmten Voraussetzungen verloben. Wer beim Antrag stark betrunken war oder bereits verheiratet ist, dessen Versprechen ist per Gesetz ebenfalls ungültig.

In welchen Fällen man denn nun Schadensersatz fordern kann, erfahren Sie im Video. (kiky)