Coronavirus

Vermehrte Hinweise auf Partys, um Corona zu bekommen

Mittlerweile gehen vermehrt Gerüchte um, dass sich Menschen in Österreich bei "Zuckerl-Partys" absichtlich mit dem Sars-CoV-2 infizieren.

Michael Rauhofer-Redl
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Weil sie sich nicht impfen lassen wollen, wollen sich einige lieber bei andern oder an einer Corona-Party anstecken.
Weil sie sich nicht impfen lassen wollen, wollen sich einige lieber bei andern oder an einer Corona-Party anstecken.
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Von einer absurden Praxis, die in Österreich um sich zu greifen scheint, berichtet die "Kronen Zeitung" am Samstag. Um sich absichtlich mit dem Coronavirus anzustecken, sollen sich zumeist immer mehr Jugendliche treffen. Doch zu welchem Zweck? So sollen sich die Betroffenen erhoffen, durch eine durchgemachte Infektion als genesen zu gelten und somit auch ohne Impfung sämtliche Freiheitsrechte genießen zu können. 

Die Methode ist so simpel wie absurd. Ungeimpfte Personen treffen sich in kleinerem oder größerem Kreis mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person. Diese lutscht ein Zuckerl und gibt es dann an die Anwesenden weiter. Immer wenn ein Nicht-Infizierte das Zuckerl gelutscht hat, bekommt es der oder die Infizierte zurück, um es bestmöglich mit den Coronaviren zu kontaminieren.  

55-Jähriger nach "Zuckerl-Party" gestorben?

Gegenüber der "Krone" erklärt der Präsident der Intensivmediziner in Österreich, Walter Hasibeder, dass er noch keinen Beweis für eine derartige Praxis habe, aber auch er kenne diesbezügliche Gerüchte. "Man würde im strafrechtlichen Bereich agieren", erklärt er gegenüber der "Krone" unmissverständlich. 

Als "mehr als nur ein Gerücht" nennt die "Krone" diese Praxis. Dabei verweist sie auf einen Ennstaler (55), der in weiterer Folge sogar gestorben sein dürfte. Auch in Südtirol seien diese Partys schon gang und gäbe, heißt es. Drei Jugendliche sollen nach so einer Party im Krankenhaus gelandet sein. 

Bis zu drei Jahre Haft

Hasibeder warnt allerdings eindrücklich vor derlei Praxen. Dass eine natürliche Infektion ein Schutz vor weiteren Infektionen ist, sei ein Irrglaube, betont der Mediziner. Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwalt, warnt ebenfalls, allerdings aus juristischer Überzeugung: "Wer einen anderen mit Covid-19 infiziert, fügt ihm eine Gesundheitsschädigung zu und begeht daher eine – je nach Verlauf schwere – Körperverletzung."

Wer vorsätzlich zur Verbreitung von Corona-Infektionen beiträgt oder auch nur eine Gefahr der Verbreitung schafft, verantworte das Vergehen der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. 

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