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Vermieter angegriffen, aber Wiener muss nicht ausziehen

Obwohl ein Mieter seinen Vermieter beschimpft und gerüttelt hat, darf er in der Wohnung bleiben. 

Amra Duric
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Ein Wiener griff seinen Vermieter an. Dieser wollte ihn daraufhin aus der Wohnung rauswerfen, blitzte beim Gericht aber ab.
Ein Wiener griff seinen Vermieter an. Dieser wollte ihn daraufhin aus der Wohnung rauswerfen, blitzte beim Gericht aber ab.
iStock (Symbolbild)

Man würde meinen, dass Beschimpfungen und körperliche Angriffe reichen, um Mieter aus sogar unbefristet vermieteten Wohnungen zu werfen. Ein Wiener Fall zeigt nun, dass das nicht so ist. Zwischen einem Mieter und seinem Vermieter herrschte ein gutes, fast schon familiäres Verhältnis. Doch dieses kühlte mit der Zeit ab. Streitigkeiten um Blumengießen, Heckenschneiden und die offene Kellertür wurden zum Alltag.

Der Streit schaukelte sich soweit hoch, dass der Mieter seinen Vermieter lauthals beschimpfte, an den Schultern packte und rüttelte. Daraufhin wollte der Wiener den Mann wegen unleidlichen Verhaltens aus der Wohnung werfen. Jedoch ohne Erfolg. Laut der "Presse" befanden alle Instanzen bis hin zum OGH, dass der Vorfall nicht für die Kündigung der Wohnung reichen würde.

Mieter sagte Mann, er soll zurück nach Afrika

Ebenfalls daneben benommen hatte sich ein anderer Wiener. Weil er sich durch den Lärm seiner Nachbarn gestört fühlte, klopfte er täglich mit dem Besen gegen die Decke und Wände seiner Wohnung. Weiters sagte er einem anderen Mieter, der oberhalb von ihm wohnt, er solle zurück nach Afrika gehen. Einer Freundin der Nachbarstochter erklärte er, sie solle nicht mit dunkelhäutigen Kindern befreundet sein, weil diese gefährlich wären.

Die Vermieterin beschloss nach mehreren Vorfällen und Beschwerden, den Mann aus der Wohnung zu werfen, blitzte beim Gericht damit jedoch ab. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen gestand zwar ein, dass der Mieter "kein angenehmer Zeitgenosse" wäre, aber die Vorfälle für eine Kündigung nicht ausreichen würden. Der Fall wird nun am OGH bearbeitet.

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