Die 28-jährige Sandra K. ist verheiratet und hat ein Kind. Sie lebt in einer Altbauwohnung in Wien-Landstraße und vermutetet, dass sie zu viel Miete bezahlt. Also wandte sie sich an die MieterHilfe.
Der Grund: sie vermutete, dass sie zu viel Miete zahlte. Denn ihr Vermieter verlange für die 70 Quadratmeter große Altbauwohnung 883,93 Euro netto Miete. Sandra K. nahm daher also Kontakt mit den Experten der MieterHilfe auf.
Nach einem Beratungsgespräch und der Überprüfung der Miete durch die Mietrechtsexperten war schnell klar, dass sich Sandra K.s Vermutung bestätigte. Der gesetzlich zulässige Hauptmietzins für die Wohnung beträgt nur 491,31 Euro netto. Die Wienerin hat also bisher rund 400 Euro Miete zu viel bezahlt.
Doch die Einschätzung der MieterHilfe reichte nicht direkt, um den Mietzins von Frau K. wieder zu senken. Nach einem Mietzinsüberprüfungsverfahren bei der Wiener Schlichtungsstelle folgten Verfahren beim Bezirksgericht und beim Landesgericht Wien. Erst der Oberste Gerichtshof bestätigte schlussendlich die Einschätzung der MieterHilfe.
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"Durch die kostenlose Beratung der Expert*innen wissen die Mieter*innen, woran sie bei ihrem Mietvertrag sind. Nutzen Sie das Service und lassen Sie sich beraten! Die MieterHilfe berät rasch, kostenlos und unbürokratisch", so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ).