Am Donnerstag erhielt eine junge Wienerin die neue Hausordnung für ihre Wohnung in Wien Ottakring. Es handelt sich ein um ein Mehrparteienhaus mit rund 60 Wohneinheiten in der Nähe der Station U3 Kendlerstraße.
Bei einer der neuen Regeln musste die Mieterin jedoch staunen, wie sie gegenüber "Heute" berichtet. Demnach ist nämlich das Rauchen im Stiegenhaus, im Lift, im Eingangsbereich und auf den Balkonen nicht gestattet.
Laut Oberstem Gerichtshof gilt Rauchen als ortsübliche Tätigkeit in ganz Österreich. Bewohnern dürfe in der Wohnung, aber auch im Garten und auf dem Balkon das Rauchen nicht untersagt werden. Der Rauch von Zigaretten könne keine unzulässige Immission darstellen.
Darauf weist auch die Arbeiterkammer hin: "Wer sich durch das Rauchen des Nachbarn gestört fühlt, sollte sich bewusst sein, dass eine Gerichtsverhandlung nicht unbedingt zum gewünschten Ergebnis führt."