Politik
Verschärfte Bestimmungen für Asylwerber
Für Asylwerber gelten in Österreich ab sofort verschärfte Bestimmungen. Unter anderem wurden Erstaufnahmezentren in Ausreisezentren umbenannt.
In den "Ausreisezentren" sollen Identität und Reiseroute der Asylwerber festgestellt werden. Zusätzlich wird eine "Gefährdungsprognose" durch Polizei und BVT erstellt - "Heute.at" berichtete.
Die ersten Standorte dieser "Ausreisezentren" sind in Traiskirchen (NÖ) und Thalham (OÖ). Eine Gesetzesänderung war dafür nicht notwendig.
"Die Botschaft muss lauten: Wer nicht schutzberechtigt ist, für den gibt es keine Eintrittskarte, sondern ein Rückkehrticket", erklärte Innenminister Herbert Kickl.
Für "Gefährder" will Kickl Sicherungshaft verhängen. Diese sei mit EU-Recht vereinbar – gerade weil sie nur für gefährliche Asylwerber gelte.
Erklärung unterschreiben
Auch bei der Anwesenheitspflicht für Asylwerber gibt es Neuerungen. Schutzsuchende sollen nämlich jetzt eine Erklärung unterschreiben, dass sie mit einer Anwesenheitspflicht einverstanden sind.
Diese Anwesenheitspflicht in den Zentren gilt zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr.
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(wil)