Politik

Verschärftes Asylrecht gilt ab sofort

Das Fremdenrechtsänderungsgesetz tritt mit dem 1. September in Kraft. Dieses bringt weitere Verschärfungen im Asylwesen.

Heute Redaktion
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Mit dem heutigen 1. September tritt das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 in Kraft. Es bedeutet weitere Einschnitte für Asylwerber.

So haben Sicherheitsorgane künftig die Möglichkeit, Flüchtlingen im Zuge der Einbringung von Asylanträgen Bargeld von bis zu 840 Euro als Beitrag zu ihrer Grundversorgung abzunehmen, wobei ein Restbetrag von 120 Euro verbleiben soll. Dass Flüchtlinge für ihr Asylverfahren zum Teil selbst bezahlen müssen, wird von vielen Seiten scharf kritisiert.

Zusätzlich können Handys ausgewertet werden, wenn Zweifel an der Identität oder an der angegebenen Fluchtroute bestehen. Die Mindestwartefrist auf die österreichische Staatsbürgerschaft für anerkannte Flüchtlinge wird zudem von sechs auf zehn Jahre verlängert.

Als "unverhältnismäßige, massive Grundrechtseingriffe" bezeichnet die Asylkoordination die Änderungen, während der freiheitliche Generalsekretär Christian Hafenecker die Novelle als "großen Wurf für die Sicherheit Österreichs" interpretiert.

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    Denise Auer, Helmut Graf

    (red)