Österreich

Verschärftes Gesetz: Derzeit 330 Dealer in Haft

Das verschärfte Gesetz gegen Drogendealer im öffentlichen Raum entfaltet seine Wirkung: Bundesweit sitzen 330 Personen deswegen in Haft.

Heute Redaktion
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Symbolbild: Drogendealer entlang der Wiener U6
Symbolbild: Drogendealer entlang der Wiener U6
Bild: Sabine Hertel

Im Juni des Vorjahres wurde "Dealen im öffentlichen Raum" zu einem neuen Straftatbestand, der mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft wird.

Das verschärfte Suchtmittelgesetz war mitunter eine Reaktion auf die Drogen-Hotspots entlang der Wiener U6, wo die Anzahl der Dealer explodiert war.

Diese Strafverschärfung hat sich für Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ein Jahr nach der Einführung bewährt: "Wir können die Straftäter mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen effektiver verfolgen. Der ungenierte Suchtmittelhandel im öffentlichen Raum konnte doch deutlich reduziert werden", sagt der Minister gegenüber der "APA".

Die "skrupellosen Drogendealer" dürften sich "keine Toleranz" erwarten. Denn: "Nicht nur, dass sie gefährliche Substanzen in Umlauf bringen. Sie bringen auch Gewalt auf unsere Straßen", ist sich Brandstetter sicher.

Wen traf das Gesetz?

Dass das verschärfte Gesetz Wirkung zeigt, belegen auch die derzeitigen Zahlen aus den Gefängnissen. In ganz Österreich sitzen derzeit 330 Personen wegen "Dealens im öffentlichen Raum" in Haft. Oft werden ihnen auch andere Delikte vorgeworfen. 189 von ihnen wurden bereits verurteilt, 141 Personen sitzen in Untersuchungshaft.

111 allein in Wien

Allein in der Justizanstalt Wien-Josefstadt sitzen aktuell 111 Insassen, denen der neue Straftatbestand vorgeworfen wird.

Freilich gibt es noch weitere Paragrafen im Suchtmittelgesetz: Wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgift (Paragraf 27 SMG) wurden im ersten Halbjahr 2017 bereits 3.839 Menschen angeklagt, bisher gab es 2.333 Verurteilungen wegen Erwerbs, Besitzens, Überlassens oder Verschaffens von Suchtgift. Das deutet auf einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr hin.

Auch die Anklagen und Verurteilungen nach Paragraf 28a SMG (Suchtgifthandel) steigen kontinuierlich. Waren es 2016 noch 1.756 Anklagen, stehen wir im ersten Halbjahr 2017 bereits bei 1.073. (red)