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Versicherungen dürfen Behinderte nicht mehr diskrimi...

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Der Ministerrat hat am Dienstag beschlossen, dass es ab 21. Dezember in Versicherungsverträgen keine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen mehr geben darf. Ab dem selben Tag dürfen - nach einem EuGH-Urteil vom Vorjahr - Versicherungen EU-weit auch nur noch gleiche Verträge für beide Geschlechter anbieten, sogenannte "Unisex-Polizzen" - auch das wird mit dieser Novelle geregelt.

Der Ministerrat hat am Dienstag beschlossen, dass es ab 21. Dezember in Versicherungsverträgen keine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen mehr geben darf. Ab dem selben Tag dürfen - nach einem EuGH-Urteil vom Vorjahr - Versicherungen EU-weit auch nur noch gleiche Verträge für beide Geschlechter anbieten, sogenannte "Unisex-Polizzen" - auch das wird mit dieser Novelle geregelt.

Künftig darf der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr deshalb abgelehnt oder ein Vertrag gekündigt werden, weil der Versicherungsnehmern oder die versicherte Person behindert ist. Auch darf das Zustandekommen eines Vertrages nicht von einer höheren Prämie abhängig gemacht werden.

Auch die Zulässigkeit von unterschiedlichen Tarifen oder Wartefristen, eines Risikoausschlusses oder von Verminderungen des Leistungsumfanges aufgrund von Gesundheitsbeeinträchtigungen soll neu und für den Behinderten begünstigt geregelt werden.

Es soll ausgeschlossen werden, dass für Menschen mit Behinderungen eigene Risikokalkulationen entwickelt werden und so Risiken mehrfach zu einer Erhöhung der Prämie führen. Zu Beweiszwecken sind die Gründe für die konkrete Gefahrenerhöhung und den Prämienzuschlag dem Versicherungsnehmer in einer gesonderten Urkunde zu übermitteln.