Wie berichtet, wurde nun bekannt, dass ein wegen Missbrauchs von Unmündigen verurteilter Mann im Rahmen eines Unternehmens mit Sitz in Wien Feriencamps und ähnliche Veranstaltungen für Kinder organisiert. Eine Gruppe, die sich den Kampf gegen Kindesmissbrauch auf die Fahne geschrieben hat, veröffentlichte den Klarnamen des Leiters, ein Foto von ihm und Auszüge aus Akten im Internet. Dagegen – und gegen den (falschen) Vorwurf, es gebe aktuell Ermittlungen gegen ihn – will sich der Betroffene jetzt wehren. Das kündigte sein Anwalt im ORF an. Der Jurist betonte zudem, dass die Strafe seines Mandanten längst getilgt sei.
Der Anwalt der Gruppe, die den Mann auf Social Media angeprangert hatte, bezeichnete die Veröffentlichung im Nachhinein als eine "juristische Katastrophe". Er wünsche sich zwar lebenslange Eintragungen von Missbrauchstaten in der Sexualstraftäterdatei, aber die Ermittlungen gegen den Ferienlagerbetreiber seien vor etwa zehn Tagen eingestellt worden, und die Anzeige habe sich auf angebliche Ereignisse vor mehr als zehn Jahren bezogen.
Unterdessen mehren sich die Hinweise, dass die Eltern, die ihre Kinder für Veranstaltungen der Firma angemeldet hatten, nicht von der Vergangenheit des Organisators wussten. Es gebe nun bereits mehrere Stornierungen von Familien, die im Internet auf das (mittlerweile gelöschte) Posting der Gruppe aufmerksam wurden, heißt es.
Martina Wolf, Geschäftsführerin im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren, ortet eine Gesetzeslücke. "Jemand, der mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, sollte dafür geeignet sein. Es brauchte eine Regelung, die das auch bei Einzelunternehmern gewährleistet", sagte Wolf im Gespräch mit der APA. Sie sieht den Gesetzgeber in der Pflicht: "Es müsste einfach Kriterien geben, die jemand erfüllen muss, um eine Zulassung zu kriegen, wenn er mit Kindern arbeiten will."
Auch bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wünscht man sich ein Schließen dieser Gesetzeslücke. Für alle Personen, die beruflich mit Unmündigen und Minderjährigen zu tun haben, sollte es im Sinne des Kinderschutzes eine Art Zugangskontrolle geben, hieß es auf APA-Anfrage seitens der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Familien leben können.