Wien
Verwaltungsgericht mit Covid-Beschwerden überhäuft
Viele Wiener, die während des Corona-Lockdowns bestraft wurden, legten nun Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Doch die Chancen sind gering.
Alleine 11.100 Wiener wurden während des Corona-Lockdowns angezeigt, weil sie mutmaßlich gegen die Corona-Bestimmungen verstoßen haben. Doch nun macht ein Fall eines bestraften Wieners Hoffnung. Denn das Wiener Verwaltungsgericht hob eine 500-Strafe gegen den jungen Mann auf, die er wegen vermeintlicher Covid-Verfehlungen hätte bezahlen müssen. Denn er besuchte während des Lockdowns einen Freund in dessen Wohnung. Und das aus Spaß und ohne triftigen Grund.
Dies war offenbar statthaft, auch wenn die Bundesregierung oftmals einen Eindruck vermittelt hat. Beatrix Hornschall vom Verwaltungsgericht Wien erklärte die Aufhebung der Strafe damit, dass es "entgegen der Rechtsmeinung des Bezirksamtes (also der strafenden Behörde, Anm.)es nicht einen bestimmten Zweck bedurft hatte, zu dem man die Öffentlichkeit betreten durfte". Laut Urteil durfte man also jederzeit Freunde besuchen und sich in der Öffentlichkeit aufhalten.
Geringe Aussichten auf Erfolg
Zahlreiche Wiener sind dem Beispiel des jungen Mannes gefolgt und haben Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt. Die Hoffnungen auf Erfolg sind aber trotz der fehlerhaften Verordnung enden wollend. Denn in den meisten Fällen wurde der Schuldspruch bestätigt. Wie die bisherigen Beispiele zeigen, kann allenfalls eine Herabsetzung der Strafe herbeigeführt werden. Von den 161 Beschwerden wurden bislang 13 bearbeitet.
Gänzlich durch die Finger schauen übrigens auch all jene, die die Strafe schon beglichen haben. Denn mit der Überweisung des Geldes erlangten die jeweiligen Bescheide Rechtsgültigkeit.