Politik

3G am Arbeitsplatz wohl fix – doch unklar bleibt, wann

Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz sorgt nach wie vor für große Verwirrung. Laut Sozialministerium gibt es noch keinen fixen Termin für die Einführung.

Nicolas Kubrak
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Die 3G-Regel am Arbeitsplatz soll eingeführt werden, aber man weiß noch nicht, wann.
Die 3G-Regel am Arbeitsplatz soll eingeführt werden, aber man weiß noch nicht, wann.
istock/picturedesk

Einem Arbeitspapier des Ministeriums zufolge sollte die Verordnung eigentlich am 15. Oktober in Kraft treten. Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) sagte im ZIB2-Interview am Mittwoch, er müsse darüber noch mit Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sprechen. Er betonte, dass er noch zu kurz im Amt sei und sich zuvor noch bei den Fachkollegen über die einzelnen Themen informieren müssen. Schallenberg meinte aber, dass wenn der 15. Oktober der tatsächliche Termin ist, dann werde er wohl eingehalten.

Der vom Gesundheitsministerium erarbeitete Entwurf befindet sich derzeit noch in Abstimmung mit den anderen Ministerien. Ähnliches wurde bereits letzte Woche gesagt. Ein Sprecher des Ministeriums betonte:

"Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden detaillierte Informationen zu Regelungen und Fristen bekanntgegeben.“

Kunden- und Kollegenkontakt ausschlaggebend

Vergangene Woche berichtete die ZIB2 über einen Verordnungsentwurf, laut welchem es eine 3G-Pflicht für alle Arbeitnehmer mit Kunden- oder Kollegenkontakt geben soll. Das heißt, dass alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kunden oder Kollegen in Kontakt treten könnten, geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Diese Regelung sollte ab dem 15. Oktober gelten. 

Für Arbeitnehmer, die direkten Kontakt zu Kunden haben, gelte außerdem eine Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert werden. Ausnahmen gibt es hier nur für die Gastronomie und für Sportstätten, nicht etwa für den Handel. Dieser reagierte schnell und forderte ein, hier ebenfalls zu den Ausnahmen zu gehören.

3G wird derzeit kaum praktiziert

Die Einführung von 3G am Arbeitsplatz wäre jedenfalls eine deutliche Verschärfung. Derzeit gilt die Regelung nur für das Personal in Spitälern und Kuranstalten. Wenn Arbeitnehmer künftig die 3G-Regel nicht einhalten, kann sie der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Außerdem wären Kündigungen ebenfalls möglich, heißt es in dem Bericht. Das werde aber noch verhandelt, es sei noch nichts fix.

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