Coronavirus

Edtstadler sagt, wann bei Impfpflicht abgestraft wird

Die Impfpflicht sorgt kurz vor ihrem Inkrafttreten für juristische Verwirrung. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler sagt, was Sache ist.

Roman Palman
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Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).
Michael Gruber / AP / picturedesk.com

Noch diese Woche wird die Impfpflicht im Nationalrat beschlossen, wenige Tage später wird sie auch schon in Kraft treten. Nach einer "Schonfrist" fällt ab 15. März dann der Strafenhammer. Doch die juristischen Details des Impfpflicht-Gesetzes sind selbst für den erfahrenen Grundrechtsanwalt und Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Bernhard Fink, noch etwas schleierhaft.

Wie viele Impfungen braucht man, um den finanziellen Repressalien zu entgehen? Reicht eine, braucht es alle drei? Letzteres ginge sich unter Einhaltung der Fristen zeitlich nicht mehr aus. Macht man sich strafbar, wenn man sich erst ab 1. Februar die erste Impfung holt?

Edtstadler spricht Klartext

Im "Kleine Zeitung"-Talk "Reden wir!" bekam Fink die Chance, genau diese Fragen Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zu stellen. Ihre Antwort folgte klar und ohne Umschweife: "Nein, strafbar machen Sie sich nicht. Die Pflicht wird in wenigen Tagen in Kraft treten, die Kontrolle dann nach 15. März und ab diesem Zeitpunkt müssen Sie einen aufrechten Impfstatus haben. Auch die erste Impfung reicht schon!"

Erst nach dem Ablauf der Frist, nach welcher der zweite Stich fällig wäre, sei man wieder in einer Situation, wo kein Impfstatus vorliege. "Und genauso nach der zweiten Impfung, diese Phase bis zur dritten sind Sie safe und danach müssen Sie sich den dritten Stich holen, um dem Impfstatus zu entsprechen."

Kontrolle im Impfregister

Das werde alles entsprechend auch im Impfregister vermerkt, auf das die Behörden auch Zugriff hätten und bei polizeilicher Anzeige nachschauen könnten.

Vorteil laut Edtstadler: "Falls die sehen, die Person konnte sich nicht ausweisen, aber sie ist ohnehin geimpft, dann wird es hier auch keine Strafverfügung geben."

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