Politik

Verwirrung um EuGH-Kandidatin der Regierung

Eine Linzer Uni-Professorin Katharina Pabel hätte eigentlich an den EuGH entsandt werden sollen. Das geschieht nun nicht.

Heute Redaktion
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Katharina Pabel wird nicht Österreichs Richterin am EuGH werden.
Katharina Pabel wird nicht Österreichs Richterin am EuGH werden.
Bild: picturedesk.com

Österreichs neue Richterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird nicht, wie eigentlich geplant, Katharina Pabel sein. Erst hieß es, sie habe ihr Kandidatur zurückgezogen, nun wurde bekannt, dass sie am Hearing (Anhörung) für die Richterstelle scheiterte.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ist das oberste rechtssprechende Organ der Europäischen Union (EU). Alle Mitgliedsstaaten entsenden einen Richter/eine Richterin dorthin, der/die einstimmig von der Regierung des jeweiligen Landes nominiert wird. Am 7. Oktober hätte Pabels Funktionsperiode starten und sechs Jahre dauern sollen.

Das geschah in Österreich am 15. Mai. ÖVP und FPÖ nominierte die Linzer Uni-Professorin Katharina Pabel, die Opposition kritisierte die Nominierung. SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder bezeichnete Pabel als "erzkonservative Abtreibungsgegnerin".

Kandidatur zurückgezogen?

Als die Nachricht, dass Pabel nicht in den EuGH gehen wird am Montag bekannt wurde, hieß es, sie habe ihre Nominierung ohne Angaben von Gründen zurückgezogen. Das hörte man aus Regierungskreisen.

Am Hearing gescheitert

Am Dienstag wurde jedoch bekannt, dass der Rückzug nicht ganz freiwillig erfolgt sein kann. Wie die "APA" aus informierten Kreisen erfuhr, scheiterte Pabel am Hearing für die Richterstelle. Für Schieder der Beweis für die "mangelnde Fachexpertise" der Linzer Professorin.

Die Vorfälle seien der Beweis, "dass man Personalpolitik nicht ausschließlich nach ideologischen Kriterien durchsetzen kann", so SPÖ-Justizsprecher Hanne Jarolim.

Regierung verteidigt Pabel

Als "hoch angesehene Expertin und Dekanin an der Universität Linz" bezeichnete Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal am Dienstag die Ex-Kandidatin. Pabel habe sich "insbesondere im Bereich des europäischen Grundrechtsschutzes einen international ausgezeichneten Ruf erarbeitet", schreibt er in einer schriftlichen Stellungnahme. Dass sie ihre Kandidatur zurückgezogen habe, "müssen wir akzeptieren". Die Regierung werde "zeitnah die notwendigen Schritte für eine neue Nominierung" setzen.

Neben Pabel hatten sich noch weitere für den Einzug in den EuGH beworben: Christine Stix-Hackel (ehemalige Generalanwältin am EuGH), Gerhard Hesse (Leiter des Verfassungsdienstes), Wolfgang Bogensberger (Stv. Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich), Alina Lengauer (Europarechtlerin) und Bernhard Schima (Erfahrung im Rechtsdienst der EU-Kommission). (red)

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