Politik

VfGH bestätigt das Verbot des kleinen Glückspiels

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia

Der Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag mehrere Anträge gegen das Verbot des kleinen Glücksspiels, das in Wien seit dem 1. Jänner 2015 gilt, abgelehnt. Automatenbetreiber hofften auf ein Kippen des Verbots, orteten eine Verletzung der Erwerbsfreiheit und des Vertrauensschutzes.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag mehrere Anträge gegen das Verbot des kleinen Glücksspiels, das in Wien seit dem 1. Jänner 2015 gilt, abgelehnt. Automatenbetreiber hofften auf ein Kippen des Verbots, orteten eine Verletzung der Erwerbsfreiheit und des Vertrauensschutzes.

Groß war die Aufregung Ende vergangenen Jahres, als in der Bundeshauptstadt das Ende des kleinen Glücksspiels nahte. Die vierjährige Übergangsfrist lief aus und machte somit eine Neuzulassung von Spielautomaten nicht mehr möglich. Dadurch verstießen plötzlich auch Automaten, deren Konzession noch nicht abgelaufen war, gegen die neue Regel.

Daran hingen nun die beim VfGH eingebrachten Anträge. Doch der Verfassungsgerichtshof entschied gegen die Interessen der Automatenbetreiber. Da die vierjährige Übergangsfrist bekannt war, wurde der Vertrauensschutz nicht verletzt, ebensowenig wie die Erwerbsfreiheit.

Ulli Sima, die zuständige Stadträtin der SPÖ, meldete sich am Donnerstag per Aussendung zu dem Urteilsspruch zu Wort. Sie sei "mehr als erfreut" über den Entscheid des VfGH und die damit nun eindeutig geklärte Rechtslage.

;