Ärger in Floridsdorf

Video beweist – Parkplatz-Abzocker filmen aus Smart

Vor einem Parkplatz in Floridsdorf fordert eine Firma von Autofahrern mehrere hundert Euro fürs Halten. Die Beweisfotos stammen von einer Dashcam.

Maxim Zdziarski
Video beweist – Parkplatz-Abzocker filmen aus Smart
Klar ersichtlich: Die Dashcam im Smart.
Leserreporterin

Ein Unternehmen aus der Wiener Donaustadt hat sich ein lukratives Geschäftsmodell aufgebaut, in dem man ahnungslose Autofahrer schonungslos abkassiert. Die "D-22 Construction" mietet zubetonierte freie Flächen und lässt das Grundstück überwachen. Wer mit seinem Auto für wenige Sekunden auf den Parkplatz fährt, bekommt einen Anwaltsbrief. Darin werden von den Autobesitzern mindestens 495 Euro  gefordert – wer nicht zahlt, dem wird mit einer Besitzstörungsklage gedroht.

Auf der Pragerstraße treiben die Hintermänner ihre Machenschaften auf die Spitze: Vor einer Einfahrt parkt ein blauer Smart, der eine Dashcam im Kofferraum installiert hat. Jedes Auto, das dort für einen kurzen Augenblick hält, wird gefilmt. Mithilfe der Kennzeichen eruieren die Grundstückmieter anschließend den Fahrzeughalter und schicken ihm die besagten Drohbriefe samt Geldforderung. 

Auf "Heute"-Nachfrage beteuerte "D-22 Construction", mit dem blauen Smart bei der Einfahrt nichts zu tun zu haben. "Heute"-Recherchen zeichnen jedoch ein anderen Bild. Welche mutmaßlichen Verbindungen zwischen dem Dashcam-Auto und dem Parkplatzmieter bestehen, liest du HIER.

Aus diesem blauen Smart heraus werden die Beweisfotos gemacht.
Aus diesem blauen Smart heraus werden die Beweisfotos gemacht.
Denise Auer

Wienerin liefert Videobeweis

Eine 24-jährige Wienerin fiel vor einigen Wochen der perfiden Abzocke ebenfalls zum Opfer. Sie beteuert im "Heute"-Talk lediglich wenige Sekunden in der Einfahrt gestanden und diese auch nicht behindert zu haben. "Meine Freundin ist aus dem Auto gestiegen, dann bin ich direkt weitergefahren", erzählt sie. Ihre vermeintliche Besitzstörung soll sie nun mit rund 500 Euro aus der Welt schaffen.

Bezahlen will sie die horrende Summe jedenfalls nicht. Stattdessen liefert sie mit einem eigens gedrehten Video den Beweis, dass das belastende Foto aus dem besagten Smart, der auf einer öffentlichen Verkehrsfläche stand, geknipst wurde. Laut Datenschutzbehörde ist das allerdings unzulässig. 

Das Halten vor einer Einfahrt ist sogar erlaubt.
Nikolaus Authried
ÖAMTC-Jurist

ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried erklärt gegenüber "Heute" die Problematik der Beweislast. Da hier öffentlicher Raum überwacht wird, ist es durchaus möglich, dass die Art der Überwachung nicht als konform mit den bestehenden Datenschutzregelungen zu sehen ist. Solche Fälle können der Behörde gemeldet werden.

"Bitte aber bedenken: selbst wenn es sich eindeutig um einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen handelt, ist daraus für das Besitzstörungsverfahren nichts zu gewinnen", so Authried weiter. Illegal erlangte Beweismittel können nämlich vor Gericht zugelassen werden, das entscheidet letztendlich der jeweilige Richter.

Dennoch dürften betroffene Autofahrer in der Causa "Pragerstraße" gute Karten haben, da sie hier keinen Privatgrund befahren, sondern lediglich davor angehalten haben. "Das ist nicht grundsätzlich verboten – das Halten (10 Minuten) vor einer Einfahrt ist sogar erlaubt, wenn der Lenker im Fahrzeug verbleibt", so Authried abschließend.

Der Jurist rät jedoch vor einer voreiligen Einzahlung der geforderten Summen ab. ÖAMTC-Mitglieder können sich kostenlos bei der Rechtsabteilung melden: "Wir schauen uns jeden Fall genau im Detail an."

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