Österreich

Viele Altbau-Mieten in Wien werden günstiger

Der Oberste Gerichtshof untersagte die Lagezuschläge für viele Gebiete in Wien - das heißt, für viele Mieter wird es jetzt günstiger.

Heute Redaktion
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"Rund 60 % der Wiener leben in einer Gemeindewohnung oder einem gefördertem Wohnbau. Handlungsbedarf gibt es aber auf dem privaten Wohnsektor, etwa bei Zuschlags- und Mietzins-Begrenzungen", erklärte Wohnbau-Stadträtin Kathrin Gaál (SP) bei einem Hintergrundgespräch zum Thema Lagezuschlag.

Derzeit gibt es Wien rund 210.000 private Hauptmiet-Verhältnisse im Altbau (vor dem 9. Mai 1945 errichtet), davon 90.000 in Gründerzeit-Vierteln. Vermieter können für diese Wohnungen einen Lagezuschlag zwischen 0,53 Euro bis 10,93 Euro pro Quadratmeter verlangen. Bisher galten allein die Grundstückskosten ("Grundkostenanteile") als Kriterium. Waren diese höher als 288 Euro, wurde eine überdurchschnittliche Lage angenommen.

Neue Kriterien für Lagezuschlag

Nach dem OGH-Entscheid im heurigen Jänner werden nun auch Kriterien wie die Erschließung des Wohngebietes, öffentlicher Verkehr, Bildung, ärztliche Versorgung (inklusive Apotheke), Geschäftslokale und Grünraum herangezogen. Die Stadt Wien ließ daher die Lagezuschlagskarte von der MA 25 (Stadterneuerung) überarbeiten. Die Stadt wurde dabei in 1.364 Zählbezirke gegliedert, deren Bebauungsdichte genau analysiert wurde.

Gemeinsam mit MA 50, MA 18, der Magistratsdirektion und der Mieterhilfe wurde dann die neue Lagezuschlagskarte erstellt. Das Ergebnis: In vielen Bezirken beziehungsweise Bezirksteilen entfällt nun das Recht auf einen Lagezuschlag: "Vor dem OGH-Urteil gab es in 42 % der Zählgebiete keinen Zuschlag. Nun sind es 67 %", erklärt Arthur Mannsbarth, stellvertretender Abteilungsleiter der MA 25.

Gründerzeithäuser und Gürtel-Bereich betroffen

Betroffen sind etwa Gründerzeitviertel in Leopoldstadt und Brigittenau, der Bereich rund um den Gürtel, aber auch Außenbezirke wie Hietzing, Penzing, Hernals, Döbling und Liesing. Christian Bartok, Leiter der Mieterhilfe, rechnet anhand eines Beispiels vor, wieviel sich Mieter durch den OGH-Entscheid ersparen können: "Nehmen wir eine rund 70 Quadratmeter große Wohnung mit einem durchschnittlichen Lagezuschschlag von 2,18 Euro pro Quadratmeter. Nach der alten Berechnung liegt die Durchschnitts-Miete bei rund 838 Euro, nach der neuen bei 658,35 Euro. Das wäre eine monatliche Ersparnis von 179,65 Euro und eine jährliche von 2.155,80 Euro!"

Mieter, die sich von der neuen Regelung betroffen fühlen, können sich an die Mieterhilfe wenden und dort eine Mietzins-Überprüfung beantragen. 2017 wurden 5.182 Anträge eingebracht, aufgrund der neuen Lagezuschlagskarte wird heuer noch mit einer Welle an Überprüfungen gerechnet. Auch online können Interessierte unter mieterhilfe.at ihre Richtwertmiete berechnen lassen.