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Vier Jahre Haft für steinalten "Buchhalter von Ausch...

Heute Redaktion
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Am Landgericht im deutschen Lüneburg ist der SS-Mann Oskar Gröning am Mittwoch zu vier Jahren Haft verurteilt worden - noch nicht rechtskräftig. Das Vergehen war Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen. Der 94-jährige Deutsche war ab 1942 im KZ Auschwitz für die Weiterleitung des Geldes der Opfer nach Berlin zuständig.

Schon zu sagte Gröning, er habe sich "moralisch mitschuldig gemacht". Die strafrechtliche Dimension zu beurteilen, sei Sache des Gerichts.

Beihilfe zum Massenmord

Für die Staatsanwaltschaft trug Gröning als Buchhalter der Lagerverwaltung zu dem Unrecht bei, wohl wissend, dass hier massenhaft Menschen ermordet werden. Dass er gleich bei seiner Ankunft im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau von der systematischen Vergasung erfahren hatte, hatte er selbst ausgesagt. Er schilderte auch grausame Vorgänge, die sich vor seinen Augen abspielten.

Keine Beihilfe

Für den Verteidiger stellte sich die Sache anders dar. In seinen Augen spielte Gröning eine sehr kleine Rolle im Vernichtungsprozess, zumal er mit den Opfern selbst gar nichts zu tun hatte. Beihilfe im strafrechtlichen Sinn sah der Anwalt keine.

Ob der ehemalige SS-Mann seine Strafe jemals antreten muss, hängt von seiner Haftfähigkeit ab.

Den Beinamen "Buchhalter von Auschitz" hat Gröning von dem Titel des Porträts, das der Spiegel 2005 über ihn geschrieben hat.
Im nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau nahe Krakau im heutigen Polen wurden im Zweiten Weltkrieg über eine Million Menschen ermordet, zumeist Juden, aber auch 70.000 Polen, 21.000 Sinti und Roma sowie 15.000 sowjetische Kriegsgefangene mit dem Giftgas Zyklon B. Das KZ war die Zentrale des Völkermordes.

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