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Vincents Maschinen dürfen abgestellt werden

Heute Redaktion
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Vincent Lamberts Arzt hat entschieden, die künstliche Ernährung seines Patienten noch am Dienstag zu beenden. Das oberste Gericht Frankreichs hat dafür grünes Licht gegeben.

Die lebenserhaltenden Maßnahmen für den französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert werden erneut eingestellt. Sein Arzt habe entschieden, die künstliche Ernährung von Vincent Lambert noch am Dienstag zu beenden.

Das teilte der behandelnde Arzt Vincent Sanchez von der Uniklinik Reims der Familie Lamberts mit, wie aus informierten Kreisen hervorgeht. Das oberste Gericht Frankreichs hatte am Freitag den Weg für die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen freigemacht.

Seit zehn Jahren im Wachkoma

Lambert war vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall verunglückt und hatte sich schwer am Kopf verletzt. Er befindet sich seitdem in einer Art Wachkoma, "Heute.at" berichtete. Zuletzt wurde die Behandlung im Mai eingestellt, nach einem Gerichtsbeschluss aber noch am selben Tag wieder aufgenommen.

Sterbehilfe: Die rechtliche Situation in Österreich

Aktive Sterbehilfe, sprich die Tötung eines Menschen, ist in Österreich verboten. Darauf steht nach § 78 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Indirekte Sterbehilfe – die Inkaufnahme eines vorzeitigen Todes durch eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient – ist jedoch ist nicht strafbar. Allerdings nur, wenn dieser Wille im vollen Bewusstsein vom Patienten zuvor niedergeschrieben wurde. Ebenso verhält es sich, wenn auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird (passive Sterbehilfe). (Quelle: NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft)

Zerrüttetes Verhältnis

Die Familie des früheren Krankenpflegers ist zutiefst zerstritten: Während seine Ehefrau ihren Mann sterben lassen will, wollen die katholischen Eltern den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern. Sie klagten sich in Frankreich durch alle Instanzen und scheiterten auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Erst am Montag wandte sich Lamberts Mutter Viviane erneut an die Vereinten Nationen. Der Anwalt von Lamberts Eltern hatte auf die Entscheidung des Kassationsgerichts am Freitag bereits mit einer Drohung reagiert. Man werde den behandelnden Arzt wegen Mordes vor Gericht bringen, sollte er die Behandlung beenden, sagte Jérôme Triomphe.

(ek/20 Minuten)

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