Politik

Virus-Opfer können Miete später zahlen

Heute Redaktion
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Justizministerin Alma Zadic (Grüne) betont: "Wir lassen nicht zu, dass jemand vor die Türe gesetzt wird." Temporär gilt Zahlungsverzug bei der Miete nicht mehr als Kündigungsgrund.

Wer aufgrund der Corona-Krise seine Miete nicht zahlen kann, bekommt einen dreimonatigen Aufschub. Dafür sorgt nun Justizministerin Alma Zadic. Nicht nur Unternehmen wird geholfen, auch Privatpersonen greift die Regierung unter die Arme. Wer aufgrund der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten kommt, kann nicht aus seiner Wohnung geworfen werden.

"Wohnen ist ein Grundrecht. Das gilt umso mehr in Krisenzeiten. Wir lassen es nicht zu, dass jemand vor die Türe gesetzt wird", so Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Der Schutz für die Mieter wird im dritten Corona-Gesetzespaket, das am Freitag im Nationalrat beschlossen wird, fixiert. Normalerweise ist Zahlungsverzug bei der Miete ein Kündigungsgrund. Das wird temporär aufgehoben: Wer zwischen 1. April und 30. Juni seine Miete nicht zahlen kann, darf nicht rausgeworfen werden.

Zurückzahlen muss man sie allerdings schon: Bis 31. Dezember hat man dafür Zeit. Die Mietrückstände werden bis dahin mit den üblichen 4 Prozent pro Monat Verzugszinsen belegt. Gelten soll das alles ausschließlich für Wohnraummieten, also für Privatpersonen. Geschäftslokale oder Pachtverhältnisse sind davon nicht betroffen.