Die automatische Vertragsverlängerung bei Parship ist nicht zulässig. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das Urteil im Prozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Online-Partnerbörse bestätigt.
Parship bietet befristete kostenpflichtige Mitgliedschaften an, die sich jedoch solange um jeweils 12 Monate verlängern, bis der Kunde den Vertrag fristgerecht kündigt. Damit es zu einer solchen automatischen Vertragsverlängerung kommen kann, verlangt das Konsumentenschutzgesetz zuvor einen "besonderen" Hinweis auf den bevorstehenden Ablauf der Kündigungsfrist und die automatische Vertragsverlängerung.
Das von Parship zu diesem Zweck versandte E-Mail enthält weder im Betreff noch im Text einen Hinweis auf den Eintritt dieser Folgen, sondern lediglich einen Link, der auf die Website führt. Dort muss man sich zunächst einloggen um weitere Informationen abrufen zu können.
Das ist nicht ausreichend, wie das OLG Wien nun in einem Urteil feststellte. Die gesetzlich vorgesehene Warnfunktion kann die Nachricht nur dann erfüllen, wenn sie die Aufmerksamkeit des Adressaten erregt. Dafür sind eine aussagekräftiger Betreffzeile und eine Information im Text des E-Mails erforderlich.
(red)