Das überparteiliche wird am Donnerstag durch das Innenministerium offiziell dem Nationalratspräsidium zugeleitet.
Damit beginnen die gesetzlich vorgeschriebenen Termine der parlamentarischen Behandlung dieses von mehr als einer Viertelmillion Österreichern - genau 261.056 - unterstützten Anliegens:
Binnen vier Monaten, ab dem 20.August, müssen dazu mehrere Sitzungen auf Ausschussebene (voraussichtlich im Verfassungsausschuss) erfolgen, eine öffentliche Experten-Anhörung zum EU-Austritt, bei der auch Experten der Volksbegehrens-Initiatoren geladen werden müssen, sowie eine Generaldebatte darüber im Plenum des Nationalrats.
Bei dieser haben alle Fraktionen das Recht und die Möglichkeit, eine für die Regierung verbindliche Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union zu beschließen.