Politik

Vollspaltböden bei Schweinen ab 2040 verboten 

Das lange geforderte Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung wird mit dem neuen Tierschutzgesetz fixiert. Es gilt jedoch erst ab 2040.

Heute Redaktion
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Ab 2040 werden Vollspaltböden in der Schweinehaltung verboten.
Ab 2040 werden Vollspaltböden in der Schweinehaltung verboten.
Getty Images

Tierschützer fordern schon lange ein Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung. Wie am Freitag bekannt wurde, haben sich die beiden zuständigen Minister Johannes Rauch (Grüne) und Norbert Totschnig (ÖVP) nun auf dieses geeinigt. Das Verbot wird mit dem neuen Tierschutzgesetz (TSchG) fixiert. Das endgültige Aus von Vollspaltenbuchten erfolgt Ende 2039. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) lobte den Vorstoß, kritisierte die lange Übergangsfrist.

Bei Neu- und Umbauten schon ab 2023 verboten

Während bestehende Ställe bis Ende 2039 umgebaut sein müssen, sind Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bei Neu- und Umbauten bereits ab 2023 verboten. Verbesserungen gibt es auch bei der Kastration von Ferkeln, hieß es in einer Aussendung. Das gesamte Tierwohlpaket soll nächste Woche im Parlament beschlossen werden.

Vollspaltenböden sind harte Betonböden ohne Stroheinstreu, die mit Spalten durchzogen sind. "Für die Tiere bedeuten sie Schmerzen und Schäden. Sie widersprechen dem Paragrafen 5 (2) Ziffer 13 des Bundestierschutzgesetzes", kritisierte der Verein gegen Tierfabriken (VGT) bereits 2019.

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