Weil ein Kärntner Familienvater Elternteilzeit beantragen wollte, setzte ihn sein Arbeitgeber kurzerhand vor die Tür. Doch der Vater wehrte sich – und bekam dank der Arbeiterkammer Kärnten (AK) Recht.
Bereits fünf Monate vor dem geplanten Beginn seiner Elternteilzeit hatte der Vater seinen Antrag eingereicht. Statt Verständnis zu zeigen, forderte ihn der Arbeitgeber auf, das Ansuchen zurückzuziehen. Als der Mann sich weigerte, folgte prompt die Kündigung.
Mithilfe der AK-Experten ging der Kärntner vor Gericht. Die Juristin im AK-Referat "Beruf, Familie und Gleichstellung", Sara Pöcheim stellte fest, dass die Kündigung aufgrund eines Antrags auf Elternteilzeit oder einer geänderten Arbeitszeit – als diskriminierend aufgrund der Elternschaft – einzustufen ist.
"Der Kündigungs- und Entlassungsschutz in solchen Fällen beginnt ab der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeit bzw. geänderten Lage der Arbeitszeit, frühestens aber vier Monate vor dem beabsichtigten Beginn. Der Schutz endet vier Wochen nach Ende der Elternteilzeit, spätestens aber vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes", erklärt Pöcheim.
Nach hartem Ringen einigte man sich auf einen Vergleich: Der Vater darf bis Ende des Jahres weiterarbeiten.
AK-Präsident Günther Goach macht unmissverständlich klar: "Diskriminierung aufgrund von Elternschaft wird nicht toleriert! Die AK setzt sich dafür ein, dass Mütter und Väter die Möglichkeit haben, ihre beruflichen Verpflichtungen mit ihren familiären Bedürfnissen in Einklang zu bringen."