18 Jahre lang arbeitete Armin W. bei einem Verlag. In all den Jahren gab es keinen einzigen Zwischenfall. Der Wiener galt als zuverlässig, loyal und pflichtbewusst – krank meldete er sich nur dann, wenn es wirklich nicht mehr anders ging. Sogar während der Pandemie kam das nur selten vor. Doch als er sich dann im Rahmen eines positiven Corona-Tests krankmeldete, hatte das schwerwiegende Folgen.
Während Armin zu Hause im Krankenstand war, fiel auch sein Hochzeitstag mit seiner Frau in diesen Zeitraum. Zur Feier des Tages wollte sie ein schönes Erinnerungsfoto auf Social Media teilen – ein Bild von einem früheren gemeinsamen Ausflug. Dieses Foto wurde Armin zum Verhängnis.
Sein Arbeitgeber sah das gepostete Bild und zog eine falsche Schlussfolgerung: Er ging davon aus, dass Armin während seines Krankenstandes unerlaubt auf Urlaub sei. Ohne Rückfrage, ohne klärendes Gespräch, folgte prompt die fristlose Kündigung.
"Es hat niemand mit mir gesprochen. Der Irrtum hätte leicht aufgeklärt werden können. Doch die haben mich einfach gefeuert", berichtet Armin gegenüber der AK-Zeitschrift "akfürsie".
Verzweifelt und fassungslos wandte sich Armin an die Arbeiterkammer Wien (AK). Diese nahm sich des Falls an, kontaktierte den Arbeitgeber und setzte sich für eine faire Lösung ein. Und das mit Erfolg: Letztlich erstritt die AK für Armin eine Kündigungsentschädigung in der Höhe von über 70.000 Euro. Zusätzlich erhielt er Abgeltungen für nicht konsumierte Urlaubstage.