Kündigungen sind für die Betroffenen oft ein Schock – doch manchmal geht der Schuss für den Arbeitgeber nach hinten los. So geschehen im Bezirk Schärding: Ein Unternehmen feuerte einen Elektronikentwickler, ohne die gesetzlichen Fristen zu beachten.
Über drei Jahre hatte der Mann für die Firma gearbeitet, Ende Mai 2024 bekam er dann plötzlich die Kündigung ausgehändigt. Laut dem Schreiben endete das Arbeitsverhältnis mit 31. Juli. Damit hatte das Unternehmen den gesetzlichen Kündigungstermin missachtet.
Denn: Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur zum darauffolgenden Quartalsende möglich. Die Ausnahme: Im Vertrag ist eine andere Regelung festgelegt. Beim Elektronikentwickler war das aber nicht der Fall – die Kündigung war also fristwidrig.
Bis zum Quartalsende hatte der Betroffene also Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Die Arbeiterkammer (AK) sprang ein und wies das Unternehmen auf den Fehler hin.
Doch der Arbeitgeber blieb stur – bis die AK eine Klage vorbereitete. Damit konfrontiert lenkte die Firma endlich ein. Das Ergebnis: Fast 10.000 Euro landeten nachträglich auf dem Konto des ehemaligen Mitarbeiters – für die ausgefallenen Monate und offenen Urlaubstage.
"In diesem Fall war die Lösung einfach, weil wir auf das Gesetz verweisen konnten", erklärt Wolfgang Schwarz, Bezirksstellenleiter der AK Schärding, im "Heute"-Gespräch. Dass derartige Fehler überhaupt passieren, lege oft einfach an "rechtlicher Unkenntnis" der Unternehmen. Die Endabrechnung von den Experten der AK überprüfen zu lassen zahle sich in jeden Fall aus: "Bei der Kontrolle taucht immer wieder etwas auf", so Schwarz.