Politik

Vor Beschluss: So streng ist das neue Fremdenrecht

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:01

Die Regierungsverhandlungen über das neue, verschärfte Fremdenrecht gehen zu Ende, am Dienstag soll das Paket im Ministerrat beschlossen werden. Das neue Fremdenrecht beinhaltet eine Ausweitung der Schubhaft, höhere Strafen bei verweigerter Ausreise sowie bei falschen Angaben im Asylverfahren. Offen war bis zuletzt die Entschädigung für Asylwerber bei gemeinnützigen Arbeiten.

Die "APA" veröffentlichte mehrere Punkte, auf die sich Kanzleramt und Innenministerium verständigt haben, offenbar ist nur noch die Entschädigung bei gemeinnützigen Arbeiten offen. Man sei zwar optimistisch, bis zum Ministerrat am Dienstag eine Einigung zu erzielen, zumindest am Montag wurde aber noch verhandelt, hieß es am Abend. Unter anderem seien noch "technische Details" offen.

Laut "APA" sind folgende Punkte vereinbart worden:


Die Schubhaft kann künftig bis zu eineinhalb Jahre lang andauern.
Falls jemand durch falsche Angaben an einen Aufenthaltstitel kommt, wird der Strafrahmen auf 5.000 Euro erhöht.
Wer Österreich trotz aufrechten Bescheids und bei bestehender Möglichkeit nicht verlässt oder widerrechtlich zurückkommt, muss bis zu 15.000 Euro zahlen oder sechs Wochen Ersatzhaft verbüßen.
Hat ein Flüchtling keinen Anspruch auf Verbleib und sprechen keine anderen Gründe dagegen, darf ihm die komplette Grundversorgung (nicht aber die medizinische Versorgung) gestrichen werden.
Straffällig gewordene Asylberechtigte sollen schneller außer Landes gebracht werden, ein beschleuniges Aberkennungsverfahren soll bereits vor einer Verurteilung eingeleitet werden.
Mitarbeiter von Betreuungsstellen werden zur Durchsetzung des Betretungsverbots und der Hausordnung zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt und damit zu Organen der öffentlichten Aufsicht.
Gemeindeverbände und NGOS werden gemeinnützige Tätigkeiten anbieten dürfen. Bei Gemeinden und Ländern soll der Innenminister in Absprache mit den Ländern die Höhe der Entschädigung festlegen.
Saisonarbeiter dürfen bis zu neun Wochen lang in Österreich arbeiten.

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