Einen kuriosen Vorfall meldete uns ein "Heute"-Leser: Er parkte seinen wie üblich vor seinem Wohnhaus in Wien-Döbling stehen und begab sich in seine Wohnung. Als er jedoch später wieder zu seinem dunkelblauen VW Golf zurückkam wartete auf seiner Windschutzscheibe eine böse Überraschung.
Hinter dem Scheibenwischer klebte ein Strafzettel mit einer für den Wiener unerwarteten Begründung. Er habe nämlich kein für den 19. Bezirk gültiges Parkpickerl oder Parkschein.
Bei dem Leserreporter sorgt das für Verwunderung, da er sehr wohl ein gültiges Parkpickerl vorzuweisen habe. Dieses ist von 01. Juli dieses Jahres bis zum 30. Juni 2027 gültig. Der Wiener meldete sich umgehend bei M67 (Parkraumüberwachung) und bekam schon bald eine Antwort.
Dem Meldungsscanner ist beim Scannen des Kennzeichen ein Fehler unterlaufen und der falsche Ländercode wurde erfasst. Somit wurde anstatt des As für Österreich fälschlicherweise ein HR für Kroatien im System vermerkt. Der Wiener kann also beruhigt aufatmen und den Strafzettel ignorieren.