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Vorratsdatenspeicherung nur bei konkreter Bedrohung

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union! In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil heißt es, dass die Datenspeicherung "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben" von Menschen zulasse. Das in Luxemburg präsentierte Urteil besagt weiter, dass die Vorratsdatenspeicherung nur "bei konkreter Bedrohung" möglich sei.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union! In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil heißt es, dass die Datenspeicherung "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben" von Menschen zulasse. besagt weiter, dass die Vorratsdatenspeicherung nur "bei konkreter Bedrohung" möglich sei.

Eine solche Bedrohung beinhalte etwa Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die Bekämpfung schwerer Strafdaten. Die EU-Mitgliedsstaaten dürften aber den Kommunikationsanbietern keine "allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung" auferlegen. Und auch wenn eine Aufzeichnung genehmigt werde, müsse sie sich "auf das Notwendigste" beschränken.

Gerichte müssen die Vorratsdatenspeicherung im Vorfeld erlauben, Betroffene gegebenenfalls informiert werden. In Österreich hatte der Verfassungsgerichtshof bereits 2014 die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Trotzdem wird ein neues Gesetz ausgearbeitet werden müssen, nämlich wegen der Möglichkeit im Bedrohungsfall. Gesetze dazu müssen "klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen", fordert der Europäische Gerichtshof.