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Vorsicht vor diesen zehn Reisepass-Mythen!

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:52

Auch wenn vor allem innerhalb des EU-Raums reisende Urlauber Passkontrollen nicht mehr gewohnt sind, ist der Reisepass nach wie vor ein Dokument, das unbedingt mitgeführt werden muss. Lernen Sie zehn Mythen zum Dokument kennen, mit denen Sie auf der falschen Fährte sind.

1. "Für Reisen innerhalb der Europäischen Union braucht man keine Personaldokumente mehr." (FALSCH)

Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengenraumes immer und überall mit Pass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.

 

2. "Der Führerschein reicht als Reisedokument." (FALSCH)

Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument (auch nicht in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein).

3. "Mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen." (FALSCH)

Nur Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn haben diesbezügliche Abkommen mit Österreich. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.

4. "Auch der Personalausweis darf abgelaufen sein." (FALSCH)

Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

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5. "Ein gültiger Personalausweis ersetzt den Reisepass generell als Reisedokument." (FALSCH)

Der Personalausweis ist in Österreich und innerhalb der EU ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität. "Aktuell akzeptieren 36 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument für die Einreise", erklärt ÖAMTC-Expertin Gmoser. "Für Reisen außerhalb Europas müssen die länderspezifischen Bestimmungen zum Reisepass bzw. Visum berücksichtigt werden."

 

6. "Mit einem "Notpass" kann man unbekümmert reisen." (FALSCH)

Der Notpass wird nur aus bestimmten Anlässen (z.B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen, z.B. in der Türkei oder den USA. "Daher ist es ratsam, sich bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes zu informieren, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen (z.B. Visum) zu berücksichtigen sind", so die ÖAMTC-Expertin.

7. "Großbritannien und Irland gehören zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert." (FALSCH)

Beide Länder gehören zwar zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen. Dies gilt auch für Rumänien und Bulgarien.

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8. "In die Nachbarländer Österreichs muss kein Reisedokument mitgenommen werden." (FALSCH)

Zwar gehören Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, die Schweiz und Deutschland dem Schengenraum an, dennoch kann auch dort immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.

 

9. "Wenn Kinder mit Großeltern, anderen Verwandten oder Bekannten auf Urlaub fahren reicht immer der Kinderreisepass." (FALSCH)

"In einigen Ländern kann es bei der Einreise von Kindern oder minderjährigen Jugendlichen ohne gültige Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu Problemen kommen", warnt der ÖAMTC. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in fremder Begleitung oder alleine reisen. Es ist oft notwendig und immer ratsam, eine Vollmacht, am besten in der jeweiligen Landessprache mitzuführen.

 

10. "Wenn das Haustier in den Urlaub mitkommt, braucht man nichts zu beachten." (FALSCH)

Auch Hunde oder Katzen brauchen einen "Pass": den  EU-Heimtierausweis  für alle Auslandsreisen, erhältlich beim Tierarzt.

 

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