Österreich

Waffenverbot: So läuft es rechtlich jetzt ab

Wr. Neustadts Politiker wollen ein sektorales Waffenverbot - doch wie schnell kann dieses umgesetzt werden?

Heute Redaktion
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Bild: Daniel Schaler, iStock, privat

Trotz Schutzzonen-Regelung kommt es in Wr. Neustadt immer wieder zu blutigen Zwischenfällen – zuletzt bei einer Messerstecherei beim Bahnhof oder einer Attacke auf einen Familienvater am Rad („Heute" berichtete).

VP-Stadtchef Klaus Schneeberger und sein Stellvertreter Michael Schnedlitz (FP) wollen nicht länger tatenlos zusehen: „Die Messerattacke in der Vorwoche brachte das Fass zum Überlaufen."

In einem Brief an Interims-Exekutivchef Franz Popp beantragten sie jetzt ein sektorales Waffenverbot für das gesamte Stadtgebiet – Pfeffersprays zur Selbstverteidigung ausgenommen ("Heute" berichtete).

Die Umsetzung eines Waffenverbotes ist dank Sicherheitspolizeigesetz (§36b SPG) möglich, aber kein Selbstläufer. „Es muss die Befürchtung bestehen, dass es aus bestimmten Gründen an bestimmten öffentlichen Orten zu gefährlichen Angriffen gegen Leib, Leben und Eigentum kommen wird. Einen Antrag dazu gibt es nicht, die Sicherheitsbehörde erlässt das Verbot oder nicht. Wir werden das jetzt auswerten und analysieren", so ein Polizeijurist.

Übrigens: Zuständig ist die Sicherheitsbehörde, also die Landespolizeidirektion NÖ oder das Kriminalkommissariat Wr. Neustadt (welches ein Teil der LPD NÖ ist). "Die Initiative muss von der Polizei ausgehen", so ein Sprecher. (Lie)