Politik

Wahlanfechtung: So geht?s jetzt weiter

Heute Redaktion
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Der Verfassungsgerichtshof hat nach der Anfechtung der Bundespräsidentenwahl durch die FPÖ das "Vorverfahren" eingeleitet. Die Bundeswahlbehörde wurde aufgefordert, die entsprechenden Wahlakten vorzulegen, wie VfGH-Sprecher Neuwirth am Donnerstag erklärte.

Der Verfassungsgerichtshof hat nach der das "Vorverfahren" eingeleitet. Die Bundeswahlbehörde wurde aufgefordert, die entsprechenden Wahlakten vorzulegen, wie VfGH-Sprecher Neuwirth am Donnerstag erklärte.

Der VfGH erteilte der Wahlbehörde darüber hinaus den Auftrag, mitzuteilen, ob und bei welcher Behörde Strafanzeige eingebracht wurde. Außerdem kann die Wahlbehörde auch eine Stellungnahme zu den in der Anfechtung vorgebrachten Vorwürfen abgeben.

Sämtliche Unterlagen müssen bis zum 17. Juni beim Verfassungsgerichtshof einlangen.

Damit könnte der knapp siegreiche Alexander Van der Bellen, der nur 31.026 Stimmen vor Norbert Hofer lag, das sicher geglaubte Präsidenten-Amt doch noch verlieren. Der Wahl-Krimi – nachdem das endgültige Ergebnis erst am Tag nach der Wahl festgestanden hat – geht also weiter. „Es ist weder für mich noch für Van der Bellen eine angenehme Situation. Van der Bellen hat das Problem, dass es heißt, das Ergebnis stimmt nicht. Ich habe das Problem: Wenn dem Recht gegeben wird, ist man nur knapp Präsident.".

Wahlanfechtungen kommen nicht so selten vor, zu Wahlwiederholungen kommt es vergleichsweise selten. Mit Einführung der Briefwahl hat sich das Phönomen aber gehäuft. Auf Gemeindeebene mussten einige Wahlen wegen der lockeren Ausgabe von Wahlkarten wiederholt werden; dies hat zur Verschärfung der Bestimmungen geführt. Im Herbst 2015 musste dennoch die Bürgermeisterkür in Hohenems und Bludenz wiederholt werden.