Österreich

Wahlkarten-Posse: Aus Sandra wurde "Judih"

Heute Redaktion
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Spitzenjurist Winkler.
Spitzenjurist Winkler.
Bild: Helmut Graf

Die "Heute"-Story über das "Wahlverbot" von Verteidiger Philipp Winkler beim Urnengang am Sonntag löste eine Vielzahl an Leserreaktionen aus.

Wie berichtet, händigte die Post einer betagten Dame mit gleichem Nachnamen die Briefwahlkarte Winklers aus, sie kreuzte die von ihr präferierte Partei an und retournierte den Stimmzettel an die

Bezirkswahlbehörde.

Großes Pech

Bei der Bezirkswahlbehörde wurde er nun gefunden und für nichtig erklärt – Winkler darf aber dennoch nicht wählen. "Dass dieses Gesetz nicht sofort repariert werden kann, ist für mich nicht nachvollziehbar", sagt der Jurist.

Doch selbst Verfassungsexperte Heinz Mayer sieht keine rechtliche Handhabe: "Das ist eben Pech, der Betroffene kann höchstens versuchen, sich bei der Post schadlos zu halten."

Weiterer Fall

Die zuständige MA62 schrieb Winkler: "Wir werden uns dafür verwenden, dass die Post AG für diese Fehlleistung Ihnen gegenüber eine angemessene Entschuldigung ausspricht."

"Heute" erfuhr nun von einem weiteren Fall, in dem die Wahlkarte der Wienerin Sandra nicht zugestellt werden konnte. Auf die Benachrichtigung druckte der Postler schlicht als Empfänger "Judih" – ohne Nachnamen.