Aufgrund der anhaltenden Trockenheit erließen die Bezirkshauptmannschaften in 17 Verwaltungsbezirken in NÖ eine Waldbrand-Verordnung. Datiert mit 6. Juli setzte auch die BH St. Pölten die Verordnung mit „forstpolizeilichen Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden“ im Raum St. Pölten in Kraft.
In den Wäldern ist das Rauchen und „jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten“. Bei Missachtung der Verordnung drohen laut Forstgesetz Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen.
Erst am Montag und am Wochenende hatte die extreme Trockenheit zu Bränden im Föhrenwald bei St. Egyden (Neunkirchen) geführt. Betroffen war insgesamt eine Fläche von 13 Hektar („Heute“ berichtete hier).