Wien

Favoriten-Mord: Frau getötet, weil sie Scheidung wollte

Am Mittwoch tötete ein 52-Jähriger seine Ehefrau in Wien-Favoriten. Offenbar stand eine Scheidung im Raum. Das verkraftete der Mann nicht. 

Michael Rauhofer-Redl
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Ermittlungen: Polizei am Tatort in Wien-Favoriten
Ermittlungen: Polizei am Tatort in Wien-Favoriten
Sabine Hertel

Mit einem Gemüsemesser attackierte ein 52-Jähriger am Mittwoch seine Ehefrau in Wien-Favoriten. Sie überlebte die Attacke gegen ihren Hals nicht. Als Polizisten in die Wohnung des Paares kamen, entdeckten sie die leblose Frau. Auch sofort eingeleitete Wiederbelebungsversuche durch die Beamten und den eingetroffenen Notarzt konnten die 45-Jährige nicht mehr retten. 

Offenbar stand bei dem Paar, das auch einen 17-jährigen Sohn hat, eine Scheidung im Raum. Das dürfte für den Verdächtigen zu viel und Auslöser für die Irrsinnstat gewesen sein. Gegenüber den Beamten gab der 52-Jährige an, dass seine Frau ihn im Zuge eines Streits bespuckt  und geschlagen habe. Dabei fiel den Streifenpolizisten das Blut an Händen und Kleidung des 52-Jährigen auf. 

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    Mordalarm in Wien: Eine 45-Jährige ist bei einer syrisch-orthodoxen Kirche in Favoriten von ihrem Ehemann mit einem Messer attackiert worden.
    Mordalarm in Wien: Eine 45-Jährige ist bei einer syrisch-orthodoxen Kirche in Favoriten von ihrem Ehemann mit einem Messer attackiert worden.
    Leserreporter

    Hofer fordert Abschiebung

    Der Tatort befindet sich neben der syrisch-orthodoxen Kirche am Stefan-Fadinger-Platz im zehnten Wiener Gemeindebezirk. Das Haus dürfte teilweise als Asylunterkunft genutzt worden sein. Der Sohn des Paares wurde mittlerweile über die Bluttat informiert, er hatte jedoch gegenüber der Polizei keine Erklärung für die mutmaßliche Tat seines Vaters parat. 

    Der 52-jährige Ayman Z. war 2014 aus dem Kriegsgebiet nach Österreich gekommen und holte zwei Jahre später seine Familie nach. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. In einer ersten Reaktion forderte die FPÖ am Donnerstag die Abschiebung des Täters. "Sollte die Schuld einwandfrei bewiesen werden können, dann muss eine Abschiebung erfolgen. Das Verbüßen der Haftstrafe in einem heimischen Gefängnis ist keine Option", so FP-Chef Norbert Hofer in einer Aussendung. 

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      REUTERS