Nach einer feurigen Liebesnacht vergaß eine Wiener Polizistin ihre geladene Glock beim Gspusi unterm Bett – wir berichteten. Die Beamtin hatte das heiße Eisen samt scharfer Munition wohl zum Kuscheln aus dem Holster gezogen und zwischen Lattenrost und Matratze zurückgelassen.
Der Fauxpas vor dem Vorspiel hatte nun ein gerichtliches Nachspiel: Denn das Fehlen der Pistole war bei einer internen Polizeikontrolle aufgefallen. Der Bekannte wurde folglich wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt, die mittlerweile vom Dienst freigestellte Beamtin musste sich wegen des Überlassens einer Schusswaffe an eine dafür nicht berechtigte Person verantworten.
"Muss jedes Mal eine Körpervisite machen, ob sie beim Gehen die Waffe eh dabeihat?, ärgerte sich der Pensionist über die Anklage, hielt sie für einen juristischen Schnellschuss. Seine Anwältin Astrid Wagner hielt – mit Argumenten aufmagaziniert – ein flammendes Plädoyer. Weil ihm der Vorsatz fehlte, wurde er freigesprochen.
Die (Ex-)Polizistin hingegen gestand zerknirscht. "Ich kam gestresst vom 24-Stunden-Dienst, musste gleich in der Früh wieder zur Arbeit. Da war ich völlig durch den Wind", erklärte sie. Aber auch Schusseligkeit schützt vor Strafe nicht: drei Monate bedingte Haft, rechtskräftig.