Nach einer heißen Liebesnacht ließ eine Wiener Polizistin vor Kurzem ihre halbgeladene Glock 30s samt scharfer Munition unter der Matratze ihres Freundes liegen. Der brisante Fall kam erst Tage später durch interne Ermittlungen ans Licht, als nämlich bei einer Kontrolle am Wohnort der Beamtin besagte Waffe nicht auffindbar war.
Die Überraschung war offenbar groß. Die Beamtin und Waffenpass-Besitzerin muss ihre 30er Glock beim nächtlichen Besuch nach der Arbeit wohl im Holster am Körper getragen haben. Zum besseren Kuscheln entledigte sich bei ihrem Gspusi offenbar des (heißen) Eisens, vergaß im Eifer des Gefechts am nächsten Morgen darauf...
Der Fauxpas nach dem Vorspiel wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben. Skurril: Auch die Bekanntschaft der Polizistin (bei ihm konnte die Waffe schließlich wohlbehalten unter der Matratze gefunden und sichergestellt werden, Amn.) muss sich am Wiener Landl wegen illegalen Waffenbesitzes verantworten – wenngleich nur fahrlässig.
Die Polizistin wird indes bezichtigt, die Waffe einem Menschen, der zu deren Besitz nicht befugt ist, überlassen zu haben. Beiden Angeklagten drohen so jeweils zwei Jahre Haft. "Muss I jetzt jedes Mal kontrollieren, ob mei Freundin a Waffen dabeihat und beim Gehen a Körpervisite machen, ob sie die auch wieder mitnimmt?", ärgert sich der Betroffene über seiner Meinung nach die wild-aufgebauschte Waffen-Posse.
Star-Anwältin Astrid Wagner hält die Anklage für einen Schnellschuss und hofft auf einen Freispruch für ihren Mandanten. Er habe ja überhaupt nicht mitbekommen, je über die Waffe verfügt zu haben. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.