Im Oktober 2023 hatte sich Herr F. für einen passenden Lautsprecher entschieden und bestellte diesen auch prompt online. 700 Euro sollte ihn dieser kosten – doch die Freude hielt nicht lange.
Nachdem die Ware angekommen war, stellte Herr F. schnell fest, dass er den falschen Lautsprecher bekommen hatte. Er setzte sich mit dem Unternehmen in Kontakt, schickte das Produkt sofort zurück. Er bekam eine Bestätigung, allerdings nicht sein Geld zurück. Herr F. fragte zwar mehrfach nach, wurde aber immer ignoriert.
Nach einem halben Jahr war es mit der Geduld von Herrn F. zu Ende, er wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Wien. Diese half natürlich sofort. "In einem Interventionsschreiben haben wir das Unternehmen auf die sofortige Rückzahlungsverpflichtung hingewiesen", erklärt Konsumentenschützerin Tamara Wechner. Innerhalb weniger Tage erhielt Herr F. dann sein Geld zurück.