Niederösterreich

"Warum darf Sexualstraftäter auf Ausgang gehen?"

Ärger um eine Ausführung eines Häftlings in Stein: Der Maßnahmentäter durfte am Montag raus. "Wozu, um sich weitere Opfer zu suchen?", so ein Beamter.

Justizanstalt Stein
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Schreiner Daniel

Ein Justizwachebeamte aus der Justizanstalt Stein (Krems) versteht die Welt nicht mehr. Der Grund: Ein Sexualstraftäter (Anm.: Name und Akt bekannt), der bereits zum wiederholten Mal im Maßnahmenvollzug ist, durfte am Montagnachmittag den süßen Duft der Freiheit kosten.

„Der ist drei Mal verurteilt, es gab über 100 Opfer, meist Kinder, er sitzt jetzt schon wieder seit Jahren bei uns und ist wieder im Maßnahmenvollzug und darf auf Ausgang gehen“, schüttelt ein Beamter den Kopf und schießt nach: „So groß war die Entrüstung beim Fall Teichtmeister. Was wurde da nicht geredet, dass das Delikt viel zu milde bestraft werden würde. Es wurde sogar zum Politikum, es wurde eine Strafverschärfung bei Kinderpornos gefordert. Nur die Realität schaut halt ganz anders aus", so der Mann weiter.

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    PD

    Der 57-jährige Häftling war zwar in Begleitung eines Psychologen auf Ausgang und somit ist es eigentlich eine Ausführung. Eine Anfrage ans Justizministerium wurde so beantwortet: "Wir bitten um Verständnis, dass wir persönliche Fragen zu Insass:innen aus personen- und datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantworten können."

    „Es obliegt der Anstaltsleitung, den Ausgang zu gewähren oder nicht. Es dürfte ein Gutachten geben, das positiv ist. Und ich verstehe schon, dass man den Häftling irgendwann auch wieder entlassen bzw. loswerden will. Aber zu welchem Preis?“, so der Beamte weiter.

    Maßnahmenvollzug
    Maßnahmenvollzug bezeichnet in Österreich vorbeugende, freiheitsentziehende Maßnahmen zur Unterbringung von Tätern mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung.