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"Autokratzer härter bestraft als Kinderporno-Besitz"

Bundeskanzler Karl Nehammer möchte die Strafen für Kindesmissbrauch erhöhen. Top-Jurist Niki Rast sagt im "Heute"-Talk, worauf es dabei ankommt.

Star-Anwalt Nikolaus Rast ist Mitbegründer des Vereins "Bündnis Kinderschutz Österreich"
Star-Anwalt Nikolaus Rast ist Mitbegründer des Vereins "Bündnis Kinderschutz Österreich"
"Heute" (Foto-Montage)

Die Causa Teichtmeister rückt das Thema Kinderpornografie und die Rekordzahlen hierzulande in den Vordergrund. Es sind Statistiken des Grauens, die Österreich erschüttern. 

Im Jahr 2012 wurden noch 572 Straftaten wegen illegaler sexueller Darstellungen Minderjähriger bei den heimischen Behörden angezeigt, 2021 waren es bereits 1.921. Zusätzlich hat das US National Centre For Missing And Exploited Children (NCMEC) dem Bundeskriminalamt 2021 5.869 Verdachtsmeldungen übermittelt. Im Vorjahr meldete die NGO sogar 10.000 Verdachtsfälle aus Österreich. 

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat sich am Mittwoch in einer Aussendung erstmals zu Straferhöhungen geäußert. Rechtsanwalt Niki Rast, der seit Jahren härtere Strafen für Kindesmissbrauch fordert, erklärt im Gespräch mit "Heute", an welchen Schrauben gedreht werden muss.

"Kein einziger Tag im Gefängnis"

Auf den Besitz und das Verbreiten pornografischer Darstellungen von minderjährigen Personen steht laut Strafgesetzbuch (Paragraf 207a) bis zu ein Jahr Gefängnis als Strafe. Wenn es sich um unmündige Personen, also Kinder unter 14 Jahren handelt, erhöht sich die mögliche Strafe auf nur zwei Jahre Haft.

"Ein Witz! Jemand, der einen Kratzer am Auto macht oder ein Vermögensdelikt begeht, muss mit einer härteren Strafe rechnen als Kinderschänder oder Kinderporno-Nutzer", so Rast im Gespräch mit "Heute". "In den meisten Fällen gehen die Täter keinen einzigen Tag hinter Gitter und die Strafe erscheint nicht mal im Strafregisterauszug."

Lebenslang?

Dann wird Rast konkret: "Kindesmissbrauch und der Besitz von Kinderpornos müssen im Leumundszeugnis lebenslang sichtbar sein", meint der Advokat im "Heute"-Talk. Eine lebenslange Haftstrafe wie im US-Bundesstaat Florida halte er hingegen für "überzogen", könne aber als Richtwert herangezogen werden. "Es gibt ja wohl etwas zwischen zwei Jahren und lebenslang – die Mitte halte ich für angemessen."

Die Bezeichnung "rein digitales Delikt" gefällt ihm ganz und gar nicht. "Aus Verteidigersicht eine logische Argumentation, aber für die Opfer ein Schlag ins Gesicht. Wie immer im Leben zieht die Nachfrage ein Angebot nach sich. Wer solche widerlichen Handlungen sehen möchte, braucht Menschen, die so etwas ausführen", hält er fest.