"Heute" erfuhr exklusiv, welche Fragen den Österreichern derzeit unter den Nägeln brennen. Diese zehn Fragen wurden beim Internet-Giganten Google zum Thema Familienbeihilfe in den vergangenen sieben Tagen am meisten gesucht:
Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt monatlich frühestens am 6. des Monats. Verschiebungen können sich durch Samstage, Sonn- und Feiertage ergeben.
Für Kinder ab 18 Jahren gibt es nur Familienbeihilfe, wenn sie eine Berufsausbildung absolvieren – also etwa eine Lehre, eine Schule, ein Studium oder eine FH. Die Familienbeihilfe wird maximal bis zum 24. Geburtstag des Kindes ausbezahlt. In Ausnahmefällen, wenn beispielsweise Zivildienst geleistet wurde oder das Kind erheblich behindert ist, kann die Familienbeihilfe auch bis zum 25. Geburtstag des Kindes gewährt werden.
Die Höhe der Familienbeihilfe beträgt pro Kind 114 Euro ab der Geburt, 121,90 Euro ab drei Jahren, 141,50 Euro ab zehn Jahren und 165,10 Euro ab 19 Jahren. Pro weiterem Kind gibt es eine Geschwisterstaffelung.
Für die Weitergewährung der Familienbeihilfe nach dem 18. Geburtstag müssen die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Die Vorlage von Leistungsnachweisen muss beim zuständigen Finanzamt erfolgen.
Für das erste Studienjahr ist ein Studienerfolgsnachweis über 16 ECTS-Punkte (oder acht Wochenstunden) aus Wahl- oder Pflichtfächern erforderlich. Alternativ können für die Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) mindestens 14 ECTS-Punkte nachgewiesen werden. In der weiteren Folge muss kein Studienerfolgsnachweis erbracht werden.
Für Kinder wird Eltern, unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen, Familienbeihilfe gewährt. Dabei handelt es sich um monatliche Zahlungen vom Staat.
Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern, deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.
Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt 155,90 Euro pro Monat. Sie wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Vorauissetzung: Der Grad der Behinderung des Kindes muss mindestens 50 Prozent betragen oder es muss dauerhaft außerstande sein, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.
Die Familienbeihilfe wird maximal bis zum 24. Geburtstag des Kindes ausbezahlt. In Ausnahmefällen, wenn beispielsweise Zivildienst geleistet wurde oder das Kind erheblich behindert ist, kann die Familienbeihilfe auch bis zum 25. Geburtstag des Kindes gewährt werden.
Wie bei Punkt 1: Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt monatlich frühestens am 6. des Monats.
Monatlich, also zwölf Mal im Jahr.
Das sind die zehn am schnellsten aufsteigenden Fragen zum Thema Coronavirus in den vergangenen sieben Tagen:
Die Höhe der Einmalzahlung für Arbeitslose beträgt 450 Euro pro Person. Bei 400.000 Berechtigten fließen so in Summe 180 Millionen Euro. Mehr Infos dazu hier >>
Die Corona-Ampel gibt es hier online und als "Heute"-Grafik:
Die Corona-Ampel ist seit dem 4. September verfügbar. Sie wird jede Woche am Freitag aktualisiert.
Siehe Punkt 2.
Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder Verdachtsfälle, die auf ihr Testergebnis warten.
Alle Infos zum Coronavirus gibt es im "Heute"-Infocenter.
Mittels eines Gurgel-Tests oder per Abstrich aus Nase und/oder Rachen.
Bei privaten Anbietern oder – bei Symptomen – über die Gesundheitshotline 1450.
Die "Stopp Corona"-App des Roten Kreuzes erfasst anonym Kontakte und benachrichtigt bei einer Corona-Erkrankung alle erfassten Kontaktpersonen.
Das unterscheidet sich je nach privatem Anbieter. Der Test bei Symptomen über die Gesundheitshotline 1450 ist kostenlos.