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Wer verurteilt wird, verliert die Mindestsicherung

Heute Redaktion
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Die neuen Mindestsicherungspläne bei Häftlingen sorgen für Kritik.
Die neuen Mindestsicherungspläne bei Häftlingen sorgen für Kritik.
Bild: picturedesk.com

Österreicher oder nicht: Für Straftäter soll die Mindestsicherung für die Haft ausgesetzt werden, auch wenn sie vorzeitig frei kommen oder bedingt "einsaßen".

"Wir produzieren Rückfall und damit mehr Kriminalität", warnt Christoph Koss vom Verein "Neustart" gegenüber der "Kleinen Zeitung". "Neustart" bietet Resozialisierungshilfe für Straffällige, Unterstützung von Opfern und Prävention, um Kriminalität in der Gesellschaft zu verringern. Mit der Umsetzung der Mindestsicherung neu könnte die Kriminalität allerdings steigen, so der Verein.

Für Unmut sorgt nämlich ein Detail im Reformplan: wer zu mehr als sechs Monaten bedingter oder unbedingter Haft verurteilt wurde, soll auch bei vorzeitiger Haftentlassung beziehungsweise Straferlassung für die theoretische Gesamtdauer der Haftstrafe die Mindestsicherung gestrichen werden. Bedeutet: wenn jemand vorzeitig freikommt oder bedingt verurteilt wurde, hat er für die Dauer der Strafe keinerlei Existenzgrundlage.

80 Prozent Österreicher betroffen

Die Begründung im Entwurf von FPÖ-Ministerin Beate Hartinger-Klein dazu laut Bericht: damit sei "im Falle des Bezugs von Sozialleistungen auch für den Fall einer bedingten Nachsicht der gesamten oder eines Teiles der Strafe eine adäquate öffentliche Sanktionswirkung zu gewährleisten." Treffen würde dies laut "Kleine Zeitung" in 80 Prozent der Fälle Österreicher, die dann gerade einmal auf die Grundversorgung hoffen dürfen. 14.000 Menschen würden jährlich zu bedingten oder unbedingten Haftstrafen über sechs Monate verurteilt.

Theoretisch wären diese Betroffenen dann subsidiär Schutzberechtigten gleichgestellt, die ebenfalls nur auf die Grundversorgung zurückgreifen können. Allerdings: Während subsidiär Schutzberechtigte dabei eine Unterkunft und Versorgung gestellt bekommen, müssten die von der Mindestsicherungs-Maßnahme Betroffenen für Miete und Verpflegung selbst aufkommen. Wobei die erhaltene Geldleistung maximal 365 Euro und in manchen Bundesländer nur 290 Euro ausmacht. "Neustart" befürchtet deshalb: Betroffene hätten die Wahl zwischen der Obdachlosigkeit oder einem Rückfall in die Kriminalität. (red)