Coronavirus

Was du alles ab dem 19. Mai machen darfst

Mit 19. Mai will Österreich ein neues Kapitel in der Corona-Krise aufschlagen. Vieles wird wieder möglich – mit Einschränkungen. Alle Details hier.

Rene Findenig
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Rechtzeitig zu den steigenden Temperaturen beendet Österreich den Lockdown.
Rechtzeitig zu den steigenden Temperaturen beendet Österreich den Lockdown.
Gerhard Wild / picturedesk.com

Am 19. Mai plant die Bundesregierung, die Ausgangssperre und den  Lockdown in ganz Österreich aufzuheben. Der gesamte Handel darf wieder öffnen, weiterhin darf aber nur eine Person pro 20 Quadratmetern eingelassen werden. Zudem ist der Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Kunden einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen. Auch Veranstaltungen sind unter strengen und kontrollierten Sicherheitsmaßnahmen wieder erlaubt.

Alle Teilnehmer müssen eine FFP2-Maske auch im Freien tragen sowie einen Zutrittstest vorweisen. Zusätzlich gilt eine Registrierungspflicht. Grundsätzlich muss auch bei Veranstaltungen ein Abstand von zwei Metern außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes eingehalten werden. Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein. Veranstaltungsorte mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50 Prozent ausgelastet werden.

Ab 11 Personen muss es Anzeige geben

Die Anzeige hat bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erfolgen. Behördlich genehmigte Veranstaltungen dürfen im Freien maximal 3.000 Personen und in Innenräumen maximal 1.500 Personen empfangen. Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist erlaubt. Bei Veranstaltungen ohne zugewiesenen Sitzplätzen allerdings nicht, da dürfen dann auch nur maximal 50 Personen teilnehmen. Angezeigt werden müssen Veranstaltungen ab 11 Personen, ab 51 Personen muss die Gesundheitsbehörde diese bewilligen und ein Präventionskonzept vorliegen.

Sperrstunde ist bei allen Bereichen 22 Uhr. Auch standesamtliche Trauungen und Hochzeiten sind wieder möglich. Für Hochzeitsfeiern gelten die Regeln für Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: Es dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, indoor und outdoor. Der Mindestabstand von 2 Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist einzuhalten und eine FFP2- Maske zu tragen. Es dürfen keine Speisen und keine Getränke verabreicht werden. Gleiches gilt für Begräbnisse.

Auch Fitnessstudios sperren wieder auf

Sportstätten wie Fitnessstudios können ebenfalls unter strengen Auflagen wieder öffnen. Auch hier ist der Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten. Ausnahmen mit kurzen Unterschreitungen gibt es für Kontakt- und Mannschaftssportarten. In den allgemeinen Bereichen ist eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt allerdings nicht während der Sportausübung. Pro 20 Quadratmetern darf nur eine Person eingelassen werden. Es ist ein Zutrittstest vorzuweisen, zudem besteht Registrierungspflicht. Auch Breitensport in Indoor-Sportstätten darf stattfinden.

Jede Sportstätte muss ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragten bzw. eine -Beauftragte ernennen. Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für Zuseherinnen und Zuseher an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst. Auch bei Kantinen gelten die Gastronomieregeln. Breitensport im öffentlichen Raum darf mit maximal zehn Personen stattfinden. Somit ist auch das Fußballspielen mit Freundinnen und Freunden wieder erlaubt. Für eine Gruppengröße ab elf Personen besteht Anzeigepflicht.

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