Klimaschutz

Was ist das Pariser Klimaschutz-Abkommen?

Das Pariser Klimaabkommen ist ein rechtsverbindlicher Vertrag mit dem Ziel, die Erderhitzung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

Lydia Matzka-Saboi
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Das Pariser Klimaschutz-Abkommen ist ein Meilenstein der internationalen Klimapolitik. <br>
Das Pariser Klimaschutz-Abkommen ist ein Meilenstein der internationalen Klimapolitik.
PATRICK KOVARIK / AFP / picturedesk.com

Das Klimaschutz-Abkommen von Paris wurde 2015 auf der Klimakonferenz (COP21) geschlossen und gibt einen globalen Rahmen zur Bekämpfung des Klimawandels vor. 197 Staaten der Erde haben sich verpflichtet, das berühmte "2-Grad-Ziel" unbedingt einzuhalten, ja sogar die Erderhitzung möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Zur Absicherung dieser Ziele wurde darüber hinaus festgelegt, dass die höchsten Treibhausgasemissionen - nimmt man die aller Staaten zusammen - früh in diesem Jahrhundert erreicht werden müssen. Das heißt, dass die Emissionen insbesondere bei den Industriestaaten sehr bald anfangen müssen, zu sinken.

Außerdem einigte man sich im Parisabkommen darauf, dass spätestens Mitte des Jahrhunderts die Menge an Treibhausgasen, die ausgestoßen und in die Atmosphäre eingebracht wird, jene nicht übersteigen darf, die von Ozeanen und Pflanzen aufgenommen werden kann.

Das Pariser Klimaabkommen ist ein Meilenstein der internationalen Klimapolitik, denn erstmals wurde ein verbindliches Abkommen ausverhandelt, in welchem über 190 Staaten sich vertraglich verpflichten, ehrgeizige Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen zu unternehmen.

Statt auszuverhandeln, welcher Staat wie viele Treibhausgase bis wann in die Atmosphäre einbringen darf, wurden in Paris alle Staaten aufgefordert, freiwillige Reduktionspläne bekanntzugeben, mit dem Ziel, in Summe die Erderhitzung auf mindestens 2 Grad oder noch besser 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Die Summe aller Reduktionsmaßnahmen reicht allerdings bei Weitem noch nicht aus. Es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf, auch von Seiten Österreichs.

Durch das Pariser Klimaabkommen sollen die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels auf ein beherrschbares Niveau reduziert werden. Zu den 197 Vertragsparteien des Pariser Übereinkommens zählen auch die EU und ihre Mitgliedstaaten. Die EU hat das Übereinkommen am 5. Oktober 2016 formell ratifiziert, am 4. November 2016 ist es in Kraft getreten.

Zur Eindämmung des Klimawandels einigten sich die Staaten in Paris auf folgende Ziele:

den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf 1,5°C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen

 die Notwendigkeit, so bald wie möglich den weltweiten Scheitelpunkt der Treibhausgasemissionen zu erreichen, wobei den Entwicklungsländern hierfür mehr Zeit eingeräumt wird

 danach raschestmögliche Emissionssenkungen einzuleiten, damit in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und dessen Abbau hergestellt wird

Als Beitrag zu den Zielen des Übereinkommens haben die einzelnen Länder nationale Aktionspläne für die Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen erstellt (nationally determined contributions=NDC). Die bis dato vorgelegten reichen noch lange nicht aus, um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen, auch Österreich ist hier säumig und muss seine Klimaschutzpläne deutlich nachbessern.

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