Coronavirus

Wird die Polizei zu Ostern Wohnungen kontrollieren?

Auch an den Osterfeiertagen sind die Ausgangsbeschränkungen einzuhalten. Was aber trotz Verboten zu Ostern erlaubt ist, beantworten wir hier.

Heute Redaktion
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Darf ich gemeinsam mit der Familie feiern?

Laut Regierung ist ein Hinausgehen mit dem Ziel, andere Menschen zu treffen, nicht erlaubt. Viele Juristen sehen das anders. Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht. Hausverstand ist wohl gefragt: Feiern Sie das Osterfest zu Hause und ausnahmsweise ohne Familienbesuch.

Wird die Polizei Wohnungen kontrollieren?

Nein. Das dürfen die Beamten nicht. Trotzdem sind Familienfeste zu Ostern diesmal nicht erwünscht.

Darf ich einen Ausflug machen?

Ja. Spazieren gehen ist trotz Ausgangsbeschränkung erlaubt – alleine oder mit Menschen aus dem gleichen Haushalt. Ausgedehnte Wanderungen oder gefährliche Touren sollte man aber nicht riskieren.

Darf ich in die Kirche gehen?

Alle Liturgien und Messen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Im TV oder im Internet kann man aber teilnehmen. "Das medial zugesprochene Wort Gottes ist wirksam", versicherte die Kirche.

Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz fahren?

Ja. Das ist erlaubt, sofern sich das Haus nicht in einem Quarantänegebiet befindet und man zur Anreise nicht die Öffis braucht.

Darf ich draußen grillen?

Nur im eigenen Garten. Picknicks und Grillereien im Freien sind momentan verboten.

Darf ich Ostereier suchen?

Ja. Im privaten Garten ist das rechtlich kein Problem. Schokoeier sollten beim angekündigten Warmwetter aber möglichst schnell eingesammelt werden.