Politik

Bleiben Geschäfte am Karfreitag jetzt zu?

Heute Redaktion
Teilen
Passanten auf der Mariahilfer Straße in Wien.
Passanten auf der Mariahilfer Straße in Wien.
Bild: Helmut Graf

Die Regierung will den Karfreitag zu einem "halben Feiertag" für alle machen. Doch dieser Plan schafft mehr Fragen und Probleme, als er löst.

Bisher war der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag für Evangelische, Altkatholiken und Methodisten. Doch ein Feiertag nur für eine bestimmte religiöse Gruppe ist diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Deshalb plant die Regierung nun einen "halben Feiertag" für alle ab 14 Uhr.

Doch die Regelung – von FPÖ-Regierungskoordinator Norbert Hofer als "Kompromiss" gepriesen – wirft mehr praktische und arbeitsrechtliche Fragen und Probleme auf, als sie löst, wie Anwältin und Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak im Ö1-Morgenjournal veranschaulicht.

Der Handel übte bereits am Montag scharfe Kritik an der geplanten neuen Regelung. Bisher waren Geschäfte am Karfreitag regulär geöffnet. Hofer schwebte in der ZIB am Montag eine Lösung ähnlich dem 8. Dezember (Mariä Empfängnis) vor. Demnach sollen Angestellte selbst entscheiden können, ob sie arbeiten oder Zuschläge erhalten.

Im Einzelhandel sieht man das skeptisch. Der Karfreitag ist nach dem 23. Dezember der umsatzstärkste Tag im Jahr für den Lebensmitteleinzelhandel. Noch ist nicht klar, ob Geschäfte und Supermärkte nun um 14 Uhr schließen müssen oder offen bleiben können, sofern die Angestellten Zuschläge bekommen. Die Antwort lautet also: Man weiß es nicht.

Der Karfreitag als Feiertag wird evangelischen Christen sowie Altkatholiken und Methodisten im Generalkollektivvertrag von 1952 zugesichert. Zudem gibt es noch weitere Kollektivverträge, die ähnliche Regelungen für unterschiedliche Branchen (etwa bei Bankangestellten) festschreiben.

Grundsätzlich gelte das "Günstigkeitsprinzip", erklärte Körber-Risak. Das heißt, das was für den Arbeitnehmer günstiger ist, geht vor. Ein neues Gesetz müsste also in die bestehenden Kollektivverträge eingreifen, sonst gilt für Evangelische weiterhin die bisherige Regelung.

Ja. Wird die neue Regelung so umgesetzt, wie von ÖVP und FPÖ angekündigt, dann bedeutet das, dass auch Evangelische zumindest bis 14 Uhr arbeiten müssen. Sie fallen also um einen (zumindest halben) Feiertag um. Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker zeigte sich am Montag enttäuscht: "Die Lösung bedeutet, dass uns ein halber Feiertag genommen wird, an dem viele Evangelische auch am Vormittag den Gottesdienst besuchen", sagte er gegenüber dem evangelischen Pressedienst.

Auch für den Präsidenten der evangelischen Synode, Rechtsanwalt Peter Krömer, ist es ein massiver Eingriff in das kirchliche Leben. Bünker merkte zudem fragend an, "ob ein Freitag, der ab 14 Uhr ein Feiertag ist, überhaupt diese Bezeichnung verdient".

Im oben erwähnten Generalkollektivvertrag von 1952 ist unter anderem auch eine Sonderregelung für den jüdischen Feiertag Yom Kippur festgelegt. In weiterer Folge könnte die neue Regelung sich also auch auf andere Konfessionen und Religionsbekenntnisse auswirken, die eigene gesetzliche Feiertage haben. Nicht zuletzt deshalb äußerten sich auch Vertreter anderer Religionsgemeinschaften wie etwa Oskar Deutsch von der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) am Montag äußerst kritisch zum Regierungsvorhaben.

Der "halbe Feiertag" soll für alle ab 14 Uhr gelten, theoretisch könnten also alle Arbeitnehmer um 14 Uhr nach Hause gehen. Doch wie viel Arbeitszeit wirklich betroffen ist, ist fraglich. Besonders am Karfreitag machen viele Betriebe ohnehin bereits zu Mittag Schluss.

Der Chef der Wiener Arbeiterkammer (AK), Christoph Klein, teilte auf Twitter zudem mit, dass bereits an einem regulären Freitag rund 39 Prozent der Arbeitnehmer früher Schluss machen.

Davon abgesehen würde die Regelung mit einem Feiertag ab 14 Uhr Schichtarbeiter, die bereits um 6.00 Uhr früh beginnen, nicht betreffen.

(hos)