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Was zum Arbeitslosengeld alles gegoogelt wird

Starke Suchanfragen zu Arbeitslosengeld und Notstandshilfe verzeichnet die jüngsten Tage die Google-Suche in Österreich.

Heute Redaktion
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"Wie hoch ist das Arbeitslosengeld", fragte die meisten Österreicher in diesem Themenbereich die vergangenen sieben Tage. Das Arbeitslosengeld setzt sich aus einem Grundbetrag sowie gegebenenfalls Familienzuschlägen und Ergänzungsbetrag zusammen. Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens als Tagsatz.

Diese Bruttobemessungsgrundlage (maximal bis zur Höchstbemessungsgrundlage) wird durch Abzug der sozialen Abgaben und der Einkommensteuer in den genannten Nettowert umgerechnet. Im Falle eines Brutto-Einkommen im Monats von 1.000 Euro wäre das Arbeitslosengeld 566,70 Euro hoch. Da die Berechnung sehr komplex ist, bietet das AMS einen Rechner an.

Dauer und Berechnung

"Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?" folgt auf Platz 2. Auch hier geht es in die Details. Grundsätzlich sind es 20 Wochen. Die Dauer erhöht sich, wenn man drei Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hat, auf 30 Wochen. Auf 39 Wochen verlängert wird es, wenn man das 40. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der letzten 10 Jahre 6 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hat. Weitere Details finden sich in dieser Tabelle.

"Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?" auf Platz 3 kann nicht pauschal beantwortet werden. Der genannte und oben verlinite Rechner bietet aber eine einfache Möglichkeit, das zu prüfen. "Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?" Der Brutto-Wert der Jahresbeitrags-Grundlage, maximal jedoch die Höchstbemessungs-Grundlage , wird in ein Netto-Einkommen umgerechnet. Dabei werden bestimmte Sozialabgaben und die Einkommenssteuer unter Berücksichtigung von Freibeträgen abgezogen. Dasraus ergibt sich der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes, 55 Prozent dieses Netto-Einkommens – umgerechnet auf Tage.

Höhe und Auszahlungszeitpunkt

"Wie hoch ist die Mindestsicherung?" folgt danach. Seit Anfang 2017 gibt es keine bundesweite Übereinkunft mehr zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Die Leistungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Außerdem wird die Sozialhilfe voraussichtlich die Mindestsicherung etwa in Wien ablösen. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung besteht etwa in Wien aus zwei Teilen: maximal 688,01 Euro zur Deckung des Lebensunterhalts und 229,34 Euor Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 917,35 Euro. Für Familien, Kinder und andere Fälle sind verschiedene Beträge vorgesehen, siehe hier.



"Wann bekommt man Arbeitslosengeld?" wird auf Platz 6 in Google gesucht. Das AMS sagt dazu: Wenn man arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos ist, sich beim AMS arbeitslos gemeldet hat, am Arbeitsmarkt vermittelbar und bereit ist, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche aufzunehmen. Grundsätzlich müssen Sie in den letzten 2 Jahren 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch hier gibt es Spezialfälle und Ausnähmen.

Mindestsicherung und Notstandshilfe neu



"Wann wird die Mindestsicherung ausbezahlt?", fragt man sich auf Platz 7. Hier fällt die Antwort überraschend kurz aus: Jeweils am letzten Tag eines Monats. "Wie hoch ist die Notstandshilfe?", folgt danach. "Grundsätzlich beträgt die Notstandshilfe 92 Prozent des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes. Liegt das Arbeitslosengeld (ohne Familienzuschläge) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, beträgt die Notstandshilfe 95 Prozent des Arbeitslosengeldes", so die Regierung. Details und Infos findet du hier.

"Ab wann ist die Notstandshilfe neu gültig?" ist die Frage auf Platz 9. Hier muss zwischen zwei Dingen unterschieden werden. Das umstrittene Projekt der türkis-blauen Regierung, die Notstandshilfe in ihrer aktuellen Form abzuschaffen, wurde nie umgesetzt. Geändert wurde die Notstandshilfe zu einer neuen Regelung dagegen schon 2018. Mit Juli 2018 trat der Beschluss in Kraft, dass die Anrechnung des Einkommens des Partners auf die Höhe der Notstandshilfe entfällt.

Vorsicht beim Dazuverdienen

Abschließende Frage: "Wieviel darf man zum Arbeitslosengeld dazu verdienen?" Vorsicht! Das AMS sagt, dass man bis zur "Geringfügigkeitsgrenze" dazu verdienen darf, ohne dass Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gekürzt werden. Im Jahr 2020 liegt die "Geringfügigkeitsgrenze" bei 460,66 Euro monatlich.

Aber: Dem AMS muss jede Erwerbstätigkeit gemeldet werden. Tut man das nicht und word bei einer nicht gemeldeten Tätigkeit angetroffen, "so wird unwiderlegbar angenommen, dass die Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze bezahlt wurde. Sie verlieren dadurch nicht nur das Ar­beits­losen­geld für die Dauer der Tätigkeit. Sie müssen sogar mit einer Rückforderung für zumindest 4 Wochen rechnen", so das AMS.